Guten Tag, liebe Helfer!
Ist es möglich, Vorsteuern auch für das vergangene Kalenderjahr zusammen mit der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen obwohl keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen für dieses Jahr gemacht wurden?
Wie würde man sonst im laufenden Jahr verfahren? Sollte man ab jetzt mit den Voranmeldungen beginnen?
Vielen Dank!
Thomas Müskens
Hallo Thomas,
natürlich kannst Du mit Abgabe der USt-Jahreserklärung alle Werte des abgelaufenen Kalenderjahres gesammelt dem FA einreichen. Die Abgabe von Voranmeldungen ist dazu nicht zwingend erforderlich.
Sofern das FA dich bisher nicht zu Abgabe von Voranmeldungen aufgefordert hat und es nach Abgabe der USt-Jahreserklärung auch nicht tut, reicht eine jahrliche Abgabe der USt-Jahreserklärung.
Warte einfach ab, was das FA nach der Abgabe der USt-Jahreserklärung macht. Die USt-Voranmeldungsstelle Deines zuständigen FA wird sich im Bedarfsfall schon bei Dir melden.
Gruß
Michael