Thema für Steuerexperten: Ein Freiberufler hat vor knapp 2 Jahren seinen gebrauchten PKW in das Betriebsvermögen eingebracht, ohne Vorsteuerabzug. Er nutzt den PKW privat mit einem Anteil von knapp 10 %. Für die Privatnutzung muss er anteilig Umsatzsteuer abführen, zumindest für die Positionen, für die er im Rahmen der betrieblichen Nutzung des PKWs (Kraftstoff, Inspektion etc.) Vorsteuer abgezogen hat. Wie ist das mit der AfA (ca. 225 € / Monat). Muss er dafür Umsatzsteuer auf die Privatnutzung abführen (225 € / Monat * 10 % Privatnutzung * 19 % Umsatzsteuer = ca. 4,76 € / Monat), obwohl er für die AfA (den Einbringungswert des Fahrzeugs) keinen Vorsteuerabzug geltent machen konnte?