ich (als student) habe mich selbständig gemacht. d.h. mein einkommen wird erst ab 12.000 dm + ausgaben versteuert! es ist sehr wahrscheinlich, daß ich keine einkommenssteuer bezahlen muss!
aber die umsatzsteuer muß ich abführen, darf aber zunächst mein bezahlte mehrwertsteuer abziehen. der vom finanzamt festgesetzt satz vermidert aber mein einkommen und führt gar nicht zu einer möglichkeit, daß ich die mehrwertsteuer auf benzin absetzen kann. gibt es irgendwie die möglichkeit, daß ich die mehrwertsteuer abziehen kann, damit ich weniger umsatzsteuer bezahlen muß?
Hallo Carsten,
hier eine kleine Einführung ins Umsatzssteuerrecht:
Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen insbesondere abgeben: • Unternehmer, die ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern haben (unabhängig von der Art der Gewinnermittlung);
• Unternehmer, die ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit neu aufgenommen haben, wenn sie bei Aufnahme ihrer Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 32.500 DM im Kalenderjahr rechnen konnten;
Du bist im Moment ein Unternehmer, welcher nicht mehr als 32.500 DM Umsatz im Jahr erzielt.
Du hast hier nun zwei Möglichkeiten:
Du verzichtest auf die Erstattung der Vorsteuer in Rechnungen (z.B. Tankquittungen) und kannst auch keine Umsatzsteuer gegenüber Deinen Kunden in Rechnung stellen, oder
Du optionierst freiwillig zu Umsatssteuererklärung als Kleinunternehmer mit der Folge, das Du alle Vorsteuern aus Rechnungen welche Deinen Gewerbebetrieb entsprechen abziehen kannst, bist dann aber auch unwiederuflich verpflichtet auf alle Leistungen welche Du erbringst Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuführen.
Du mußt dann vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und die Steuerschuld überweisen, bzw. erhältst Geld zurück, wenn Du mehr Ausgaben als Einnahmen hattest.
Die Umsatzsteuer gehört grundsätzlich zu den durchlaufenden Posten und ist erfolgsneutral; sie wirkt sich also nicht auf Dein Jahresergebnis aus.
Die USt-Zahllast errechnet sich aus den Lieferungen, sonstigen Leistungen, innergemeinschaftlichen Erwerben und den unentgeltlichen Wertabgaben abzüglich der abziehbaren Vorsteuerbeträge.
Wenn Du nun als Kleinunternehmer angefangen bist und zur Umsatzsteuer optierst, kannst Du neben den Benzinrechnung noch viel mehr absetzen.
Führe ein Fahrtenbuch, dann kannst Du zwar keine Benzinkosten geltend machen jedoch pro km 0,52 DM ansetzen.
Hierin enthalten sind ungefähr 9,65 % Vorsteuer. Frage bitte Dein Finanzamt nach der genauen Zahl.
Wenn Du noch mehr wissen willst kannst mich ja direkt anmailen.
MfG. Bernhard
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ein paar verbesserungen!
hi bernhard,
Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen insbesondere abgeben: •
Unternehmer, die ihre Umsätze nach den allgemeinen
Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern haben
(unabhängig von der Art der Gewinnermittlung);
UND mindestens eine umsatzsteuerzahllast von 1000 DM p.a. haben, also USt ./. Vost!
• Unternehmer, die ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
neu aufgenommen haben, wenn sie bei Aufnahme ihrer Tätigkeit
mit einem Gesamtumsatz von mehr als 32.500 DM im Kalenderjahr
rechnen konnten;
UND das dummer weise auch im steuerlichen fragebogen des FA ausgefüllt haben
Du optionierst freiwillig zu Umsatssteuererklärung […]
die option bei ihm wäre die regelbesteuerung mit ust und vost, standartmaessig ist er sicherlich kleinunternehmer, wie du richtig erkannt hast. die option zur regelbesteuerung kann er schon auf dem steuerlichen fragebogen bei betriebseröffnung gemacht haben oder dadurch, dass er eine ust-erklärung abgegeben hat. blosses ausweisen der ust kann m.E. nicht als konkludent erteilte option gelten sondern ist unrechtmässige ust-ausweis und wird geschuldet OHNE vorsteuerabzug!
Du mußt dann vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung
beim Finanzamt einreichen und die Steuerschuld überweisen,
bzw. erhältst Geld zurück, wenn Du mehr Ausgaben als Einnahmen
hattest.
wenn er nicht jahreszahler ist, dann macht er das alles erst bei der umsatzsteuerjahreserklärung!
Die Umsatzsteuer gehört grundsätzlich zu den durchlaufenden
Posten und ist erfolgsneutral; sie wirkt sich also nicht auf
Dein Jahresergebnis aus.
bei einem bilanzierenden unternehmen!!! wenn er seinen gewinn durch einnahmen-überschuss-rechnung ermittelt ist sie betriebseinnahme oder ausgabe. (USt meiste BE, Vost BA, UStZahlung an FA = BA, erstattung von FA ist BE). im endeffekt ist es auch neutral aber phasenverschoben über die kalenderjahre bis zur erstellung der ersten bilanz (freiwillig oder verpflichtet) oder durch die abschlussbilanz!
Führe ein Fahrtenbuch, dann kannst Du zwar keine Benzinkosten
geltend machen jedoch pro km 0,52 DM ansetzen.
wenn das kfz im privatvermögen gehalten wird, was es ja ist.
Hierin enthalten sind ungefähr 9,65 % Vorsteuer. Frage bitte
Dein Finanzamt nach der genauen Zahl.
nein, in pauschalen ist seit dem 1.4.1999 KEINE vorsteuer mehr enthalten (die komischen steuersatze von 12,x und 13,x% gehören bei den pauschalen schon lange der vergangenheit an!)
Wenn Du noch mehr wissen willst kannst mich ja direkt
anmailen.
oder doch lieber hier oder im steuerbrett posten?
gruss
vom showbee