Person A ist Kleinunternehmer und kauft für einen Auftrag ein Zugticket für 119 € (100€ +19€ MwSt) . Person A schreibt anschließend eine Fahrtkostenrechnung über 119 € (ohne Angaben von MwSt. - weil Kleinunternehmer) an den Auftraggeber Person B. Person B würde jetzt gerne die 19 € MwSt. die im Bahnticket enthalten sind als Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen. Geht das ?
Aber wenn A die 119 € nur vorgelegt hat, und das Ticcket dann dem B gibt und B ihm das Geld auszahlt/erstattet, hat A das Geld nur vorgelegt.
Das könnte m. E. funktionieren.
Ob das so zu lässig ist, muss hier mal jemand Kompetenteres erläutern.
Aber wenn A die 119 € nur vorgelegt hat, und das Ticcket dann
dem B gibt und B ihm das Geld auszahlt/erstattet, hat A das
Geld nur vorgelegt.
Das könnte m. E. funktionieren.
Wie ich schon geschrieben habe: B ist nicht Empfänger der Leistung „Fahrt mit dem Zug“. Natürlich kann er A das Ticket erstatten, aber der Vorsteuerabzug fällt trotzdem hinten runter.