Wenn Herr H. ein Gewerbe im Dienstleistungsbereich angemeldet hat und hierbei seinen Kunden für erbrachte Leistungen neben seinem Stundenlohn auch noch eine Fahrtkostenpauschale (weil er beim Kunden vor Ort gearbeitet hat)in Rechnung stellt - wie muss dann die Rechnung in Bezug auf die Umsatzsteuer aussehen?
Da er nicht befreit ist - ist klar, dass er auf seinem Stundensatz die 16% draufschlägt, bzw. diese 16% bereits mit eingerechnet hat. Und wie sieht es nun bei der Fahrtkostenpauschale aus, muss er von dieser auch 16% als Umsatzsteuer behandeln? Übrigens fährt Herr H. mit seinem privaten Fahrzeug zu den Kunden und setzt die Pauschale von 0,30€ als Betriebsausgabe je gefahrenen Kilometer an.
Und wie sieht es nun bei der
Fahrtkostenpauschale aus, muss er von dieser auch 16% als
Umsatzsteuer behandeln?
Muss er wohl.
„Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung.“
Guck mal in Deine letzten Handwerkerrechnungen,
was die so mit Ihrer Anfahrt gemacht haben.
Übrigens fährt Herr H. mit seinem
privaten Fahrzeug zu den Kunden und setzt die Pauschale von
0,30€ als Betriebsausgabe je gefahrenen Kilometer an.
daran erinnern, dass für denjenigen, der die Leistung erbringt, zwischen der richtigen Version 100€ Fahrtkosten plus 16€ Umsatzsteuer (die er abführen muss) und der falschen Version 100€ Fahrtkosten plus Null Umsatzsteuer (die er dann auch nicht abführen müsste, wenns denn möglich wäre, Fahrtkosten ohne USt zu fakturieren) genau Null Euro Unterschied bestehen?
Insofern kann ich Deine Trauer über den Sachverhalt nicht so ganz nachvollziehen.
das stimmt aber in der Praxis nicht immer:
Wo der Endverbraucher nicht bereit ist, mehr als Summe X zu zahlen, muss der Leistungserbringer sich mit Summe X abzüglich 13,8 % begnügen, der Rest geht ans FA.
ganz verstehe ich Deine Frage / Dein Problem hier nicht.
Wer als Gewerbetreibender zu seinen Kunden fährt, setzt er die Fahrtkosten als Betriebsausgabe ab.
Wenn er ein 100%ig geschäftlich genutztes KFZ hat, indem er sämtliche Ausgaben für das KFZ (Abschreibung, laufende Kosten, Reparaturen etc.) bucht (also nicht pro gefahrenem Kilometer).
Wenn er ein teilweise privat genutztes Geschäfts-KFZ hat, indem er sämtliche Ausgaben ebenso bucht und dann die privat gefahrenen Kilometer laut Fahrtenbuch prozentual als Entnahme von Leistungen bucht.
Wenn er ein privates Auto, dessen gesamte Kosten er privat selber trägt, für geschäftliche Fahrten einsetzt, darf er sich für die geschäftlich gefahrenen Kilometer (pro Fahrt aufschreiben - dafür wäre auch ein Fahrtenbuch sinnvoll) 0,30 Euro als Betriebsausgaben ansetzen. Gebucht würde das im SKR04 z.B.:
Vielen Dank für diese Information!
Ich habe einfach mal so gefragt weil ich es einfach nicht verstanden habe!
Dank deiner Erklärung bin ich nun schlauer!
wenn ich das nun richtig lese, dann setzt die Firma einem
Kunden z.B. 100km anfahrt in Rechnung und addiert dazu 16%
Mwst.
dann zuhause nimmt die Firma die selben 100km, multipliziert
diese mit 0,3 und setzt das als Betriebsausgabe ab?
Und das geht?
Ja.
Du fährst ja für’s Gewerbe. Egal, ob Dir ein Kunde später was dafür bezahlt, oder ob Du einen neuen Drucker oder nur Briefmarken und Umschläge kaufst.
Das Geld für die Fahrt mit dem Privat-PKW wird erstmal von Gewerbe an Dich erstattet. Ist zunächst eine Ausgabe für’s Gewerbe.
Manchen Kunden kannst Du später was davon auf die Rechnung schreiben und das ist dann halt etwas mehr an Einnahmen für’s Gewerbe.
das schade bezog sich darauf, dass die Fahrtkostenpauschale nicht so hoch angesetzt wurde und bei Privatleuten als Kundnen dann eben die Umsatzsteuer sozusagen schon damit auch abgegolten ist- die 16% also vom Gewerbetreibenden an das FA abgeführt werden und somit den Umsatz schmälern, deshalb der „kleine Anflug von Trauer“!
viele grüße
frauke
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Du schreibst, „dass die Fahrtkostenpauschale nicht so hoch angesetzt wurde und bei Privatleuten als Kunden dann eben die Umsatzsteuer sozusagen schon damit auch abgegolten ist“.
Äh - Du willst damit doch hoffentlich nicht sagen, dass bei Privatleuten eine FKP angesetzt wird die inklusive MwSt ist und bei Geschäftsleuten die MwSt von 16% noch mal draufgeschlagen wird?