Heut hab ich ein Schreiben erhalten, in dem mir die Hausverwaltung meiner Tiefgarage mitteilt, das die sogenannte Kleinunternehmerregelung (?) rückwirkend zum 01.01.01 weggefallen sein und man nun Umsatzsteuer rückwirkend erheben müsste.
Ich habe einen Vertrag über die Garagenmiete von 100.- abgeschlossen.
ich soll nun 112.- für 2001 zahlen - is das rechtens???
Und in Zukunft soll ich das gleich mitüberweisen - geht das einfach so?
Heut hab ich ein Schreiben erhalten, in dem mir die
Hausverwaltung meiner Tiefgarage mitteilt, das die sogenannte
Kleinunternehmerregelung (?) rückwirkend zum 01.01.01
weggefallen sein und man nun Umsatzsteuer rückwirkend erheben
müsste.
Ich habe einen Vertrag über die Garagenmiete von 100.-
abgeschlossen.
Hallo Mike,
wenn es sich um eine Bruttomiete handelt und kein Hinweis besteht, dass die Umsatzsteuer gesondert berechnet werden kann, ist eine Umlage nur mit Zustimmung des Mieters möglich.
Gruss Günter
ich soll nun 112.- für 2001 zahlen - is das rechtens???
Und in Zukunft soll ich das gleich mitüberweisen - geht das
einfach so?
die frage ist, wurde die garage separat gemietet oder steht die mit im wohnungsmietvertrag? wenn im wohnungsmietvertrag, dann dürfen die auch keine USt bei dir erheben. wenn extra leistung, dann unter den schon genannten umstaenden schon.
kurz ein Nachtrag. Wenn hier eine Umsatzsteuer auf die Garagenmiete zu verlangen wäre, müssten 14 % erhoben werden. Wie die Hausverwaltung deshalb auf 112,00 DM kommt, ist nicht zu erkennen, aber es gilt, wenn Du keine Nettomiete vereinbart hast für die Tiefgarage dann ist keine Mehrwertsteuer zu zahlen. Und zwar selbst dann nicht, wenn für die Geschäftsräue Nettomiete vereinbart wurde und hierauf die Mehrwertsteuer zu zahlen ist.
Garage hab bei anderer Hausverwaltung als die Whng
hi,
die frage ist, wurde die garage separat gemietet oder steht
die mit im wohnungsmietvertrag? wenn im wohnungsmietvertrag,
dann dürfen die auch keine USt bei dir erheben. wenn extra
leistung, dann unter den schon genannten umstaenden schon.
nochmals. Wenn die Garage separat vermietet wurde und zwar brutto für DM 100,00 kann auch nach einnr Änderung des Abrechnungsfaktors bei der Hausverwaltung jetzt nicht auf diesen Betrag die Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden. Dies wäre nur dann möglich, wenn bisher ausdrücklich auf die Mehrwertsteuer verzichtet worden wäre.
Ich gehe aus Deinem Posting davon aus, dass es sich bei Deiner Anfrage nicht um ein Garage in Verbindung mit einer Wohnung handelt sondern um einen Gewerbemietvertrag. Und dass hierfür ein getrennter Vertrag für die Tiefgarage abgeschlossen ist.
Der nachstehend Hinweis steht aber in Verbindung mit einem Wohnraummietvertrag. Und hier ist durchaus eine andere Regelung zu beachten. Setze Dich bitte direkt mir mir in Verbindung, damit wir möglicherweise für morgen vereinbaren können, dass Du mir die wesentlichen Seiten Deines Vertrages in unser Büro faxt und ich werde Dir dann, zusammen mit Anwaltskollegen, umgehend kostenlos Antwort geben.
Gruss Günter
die frage ist, wurde die garage separat gemietet oder steht
die mit im wohnungsmietvertrag? wenn im wohnungsmietvertrag,
dann dürfen die auch keine USt bei dir erheben. wenn extra
leistung, dann unter den schon genannten umstaenden schon.