Hallo,
ich erstelle derzeit einen Jahresabschluss und steh’ auf’m Schlauch:
Bisher war ich der Meinung eine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine Lieferung von „mir“, als Unternehmer an einen Kunden in einem EU-Land. Dieser Erlös wird dann gem. § 4, Nr. 1b als steuerfrei behandelt.
Wenn „ich“, als Unternehmer, etwas von einem Lieferant aus einem EU-Land kaufe, ist dass für mich ein innergemeinschaftlicher Erwerb. Für diesen Kauf muss ich 19% Umsatzsteuer als auch 19% Vorsteuer melden.
So und jetzt mein Problem: Der Mandant hat EG-LIEFERUNGEN (! kein Erwerb!) Und zahlt darauf Umsatzsteuer. WARUM? EG-Lieferung sind doch steuerfrei?!
Ich habe in Datev eine Testbuchung gemacht:
119,00 Euro Bank an Erlöse EG-Lieferung 19% (Konto 8315 im SKR 03). Die Umsatzsteuer landet dann auf Konto 1778.
Und wo trag ich das in der Umsatzsteuererklärung ein? Da find ich auch nix.
Bitte, bitte, bitte helft mir!!!