Umsatzsteuer auf Pacht verlangen?

Guten Tag,

folgender Sachverhalt. Meine Mutter hat 2009 eine Gaststätte gepachtet. In dem Pachtvertrag steht „Die Pacht beträgt xxx€ ,zusätzlich fallen xxx€ Nebenkosten an. Die Mehrwertsteuer entfällt“
In den letzten 3 Monaten versuchte der Verpächter immer wieder auf die Pacht Mehrwertsteuer zu bekommen obwohl ja ausdrücklich im Vertrag steht das diese entfällt.
Jetzt plötzlich kam Post von seinem Anwalt das zwar keine MwSt. anfällt wohl aber Umsatzsteuer, und diese rückwirkend seit Pachtbeginn zu zahlen wäre.
Ein befreundeter Gastwirt meint das wenn Umsatzsteuer an den Verpächter gezahlt werden soll dieses auch im Pachtvertrag stehen müsse. Ansonsten muss der Verpächter von der erhaltenen Pacht selbst UmSt. abführen.
Weiss jemand genauer wie es richtig ist. Lohnt sich der Gang zum Anwalt oder zieht Mutter eh den kürzeren?

Danke schon mal für eventuelle Antworten.

Servus,

da die Vermietung und Verpachtung von Immobilien grundsätzlich umsatzsteuerfrei ist, und nur die Option besteht, auf die Steuerbefreiung zu verzichten, braucht ohne einen Vertrag, der die Zahlung von USt vorsieht, der Pächter keine USt bezahlen.

Die Wortklauberei des Anwalts ist Unsinn, weil die deutsche USt eine Bezeichnung für die Mehrwertsteuer ist, die im einheitlichen europäischen Recht überall Mehrwertsteuer heißt.

Ich denke, die Chancen stehen gut, das einem Anwalt zu überlassen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Old Mc Donald,

wenn Deine Mutter die nackte Gaststätte gepachtet hat, also das Gebäude an sich, dann handelt es sich vom Grundsatz her bei der Verpachtung um einen umsatzsteuerfreien Vorgang gem. § 4 Nr. 12 a UStG.

Der Verpächter kann jedoch zur Umsatzsteuerpflicht optieren gem. § 9 UStG. Allerdings muß er dies rechtzeitig seinem Mieter mitteilen. D. h. im nachhinein geht da nichts.

Wie dem auch sei. Sie sind auf der richtigen Seite. Sie müssen die Ust nicht bezahlen. Weil, auch wenn
es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang handeln würde, bemisst sich der steuerpflichtige Umsatz für den Pächter gem. § 10 UStG: Umsatz = alles was der Pächter zahlt abzgl. der USt. Also nicht zuzüglich, zumal wenn dies vertraglich gar nicht vereinbart war.

Andererseits kann ihre Mutter die zu zahlende Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, da ihre Mutter ja wohl auch Umsatzsteuererklärungen abzugeben hat (oder?). Folglich haben Sie keinen finanziellen Verlust, da sie die USt-Zahlung wieder als Vorsteuer vom Finanzamt bekommen. Allerdings benötigen sie hierfür eine ordnungsgem. Rechnung.

Da der gegenerische Rechtsanwalt Ihnen schreibt, dass sie zwar keine „MwSt“ aber dafür „USt“ bezahlen müssen, bestätigt mir, dass dieser Rechtsanwalt vom Steuerrecht wohl wenig Ahnung hat. „MwSt“ = „USt“!

An ihrer Stelle würde ich mit dem Anliegen zu einem Steuerberater gehen. Der kann ihnen hierbei kompetent weiterhelfen.

viele Grüße, Moni

Hallo,

schönen dank erstmal für die ausführliche Antwort. Gestern Abend kam zufällig die Steuerberaterin meiner Mutter als Gast vorbei und meine Mutter hat ihr den Brief gezeigt. Diese schaute noch mal kurz in den Pachtvertrag und sagte auch sofort das er das vergessen kann.
Heute Nachmittag ist Mutter beim Anwalt und der wird ihm dann wohl auch den passenden Brief dazu schreiben.

Liebe Grüße,
Old Mc Donald