Hallo zusammen,
als freiberuflicher Designer muss man ja erstmal jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
Angenommen ein Designer, dessen Wohnsitz in Deutschland ist, erhaelt einen Auftrag von einer Produktionsfirma.
Aber der Auftraggeber hat seinen Sitz in den USA (New York).
Es wird ganz normal eine Invoice gestellt.
Faellt dieser Auftrag dann unter § 3a UStG und waere somit umsatzsteuerfrei?
„Lieferung“ sind Bilder (digital), werden diese als „sonstige Leistung“ eingestuft?
Muesste der Designer dann bei der Umsatzsteuervoranmeldung 0 Euro angeben?
Wo muss man das im Elsterformular bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben?
Kann es sein, dass dies der Punkt 42 ist?
[Uebrige, nicht steuerbare Umsaetze (Leistungsort nicht im Inland)]
Oder ist es ein anderer Punkt?
Und wenn der Designer sonst nichts anderes gemacht hat, muss er dann auch nur diesen Punkt ausfuellen und sonst nichts, ausser den normalen Angaben zum Namen, Nummer,…?
Vielen Dank fuer eure Hilfe
plati