Umsatzsteuer - Auftraggeber in den USA

Hallo zusammen,
als freiberuflicher Designer muss man ja erstmal jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Angenommen ein Designer, dessen Wohnsitz in Deutschland ist, erhaelt einen Auftrag von einer Produktionsfirma.
Aber der Auftraggeber hat seinen Sitz in den USA (New York).

Es wird ganz normal eine Invoice gestellt.
Faellt dieser Auftrag dann unter § 3a UStG und waere somit umsatzsteuerfrei?
„Lieferung“ sind Bilder (digital), werden diese als „sonstige Leistung“ eingestuft?
Muesste der Designer dann bei der Umsatzsteuervoranmeldung 0 Euro angeben?

Wo muss man das im Elsterformular bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben?
Kann es sein, dass dies der Punkt 42 ist?
[Uebrige, nicht steuerbare Umsaetze (Leistungsort nicht im Inland)]
Oder ist es ein anderer Punkt?
Und wenn der Designer sonst nichts anderes gemacht hat, muss er dann auch nur diesen Punkt ausfuellen und sonst nichts, ausser den normalen Angaben zum Namen, Nummer,…?

Vielen Dank fuer eure Hilfe
plati

Servus,

alles korrekt, es geht um eine sonstige Leistung, und der Ort der Leistung ist in den USA, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt.

Bloß: Der Umsatz ist nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank fuer die schnelle Antwort.

Stimmt, dies waere nicht umsatzsteuerfrei, sondern wuerde dann in den USA versteuert werden oder?
Macht dies dann aber fuer den Designer einen Unerschied?
Die Umsatzsteuer wird ja dann in den USA vom Auftraggeber gezahlt und faellt somit fuer den Designer weg.
Oder muesste der Designer in diesem Fall dann noch etwas spezielles beachten?

Vielen Dank
plati

Servus,

Stimmt, dies waere nicht umsatzsteuerfrei, sondern wuerde dann
in den USA versteuert werden oder?

Die USA kennen nur die Sales Tax (in den meisten Staaten), die wird nicht auf sonstige Leistungen erhoben, nur auf den Verkauf von Waren. Für den Unternehmer in D ist das aber egal, ob sein Auftraggeber in einem Land mit einem modernen Mehrwertsteuersystem und Reverse Charge - Regelung sitzt oder mit einem einfachen, aber altertümlichen System wie in den meisten Staaten der USA arbeitet. Entscheidend ist, daß er selber keine USt oder Mehrwehrtsteuer auf seinen Umsatz schuldet.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank fuer die aufschlussreiche und schnelle Antwort.