Hallo,
Trotz meines schlauen Buches vom Finanzamt finde ich nirgends, dass der Mieter Umsatzsteuer an den Vermieter abführt/abführen muss.
Die Umsatzsteuer zahlt doch der Mieter/ Unternehmer normalerweise ans Finanzamt!!
Erkundigen Sie sich zur Sicherheit(telefonisch) beim Finanzamt.
Das kann nämlich ganz schon auf Auge gehen.
Der zahlt z.B. einen geringen Betrag Umsatzsteuer an Sie,das Finanzamt prüft nach einiger Zeit und stellt fest das er 10000.-€ nachzahlen muss.Er wehrt sich und sagt ich zahle doch Umsatzsteuer an meine Vermieterin, dann werden Sie dafür bestraft.
Ich war früher auch selbständig in der Gastronomie, habe nur die Miete/Pacht an meinen Verpächter gezahlt und die Umsatz+Einkommenssteuer ans Finanzamt.
Die normale Mieteinnahme müssen Sie unter Vermietung/ Verpachtung bei der Steuer aufführen.
Gruß
monika61