Hallo
ich habe da mal ne Frage^^
Person A hat ein Kleingewerbe, verdient etwa 500 € im Monat netto. Braucht also noch nicht versteuern… nun denkt person A nach, sich eine umsatztsteuernummer zu holen um die Umsatzsteuer zu bekommen, diese allerdings sofort außer Fixkosten abzuführen.
Person A arbeitet auch für 2 Firmen aus dem Ausland , sagen wir mal mexiko und Schweiz. WEnn PErson A von dort auch die Umsatzsteuer bekommt, muß Sie diese auch an das Finazamt abführen?
Und wenn Person A sich eine nummer holt, muß Sie dann automatisch die 500€ versteuern? obwohl es als Kleingewerbe zählt?
Und bekommt Person A überhaupt eine USTNR.?
Dem A sei eine Beratung beim Fachmann empfohlen.
Was heitsst „versteuern“? Der A muss die 500 € mtl abzüglich Betriebsausgaben in seiner ESt-Erklärung versteuern, unabhängig davon ob er ustlich als Kleinunternehmer zählt oder nicht.
Und was heisst „an das FA überweisen abzüglich Fixkosten“? Was stellt sich A darunter vor?
Der A kann im Übrigen immer nur ab Beginn eines Kalenderjahres auf die KU-Regel verzichten, nicht mitten im Jahr. Und wenn, dann muss er die bereits vereinnahmten ENtgelte auch der USt unterwerfen.
Ob auf die Leistungen für Aufraggeber im Ausland USt anfällt oder nicht hängt bom Ort der Leistung und somit von der Art der Leistung und der ustlichen Einordnung ab.