'Umsatzsteuer ausweisbar'

Hallo,

wenn auf einer Rechnung steht:

„Der Fahrzeugpreis enthält die Diff-USt. gem. §25a UStG!“

Heißt dass dann, dass die USt von 19% für das Finanzamt ausgewiesen wurde?

Ich dachte da müßte die Summe von 19% aus dem Kaufpreis auf der Rechnung stehen. Es steht aber nur der Bruttopreis drauf.

Danke im Vorraus!
celo

Servus,

Heißt dass dann, dass die USt von 19% für das Finanzamt
ausgewiesen wurde?

Nein, das heißt, dass die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG angewendet wurde. In diesem Fall darf keine USt ausgewiesen werden, und die USt wird auf den Differenzbetrag zwischen VK und EK abgeführt.

Einzelheiten hier:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__25a.html

Schöne Grüße

MM

P.S. Der Käufer dark keinen Vorsteuerabzug vornehmen!

Gruß

Jörg

Hallo,

auch P.S:

würde der Händler bei der Differenzbesteuerung den Steuerbetrag nennen, so würde er damit gegenüber dem Käufer seinen Gewinn offenlegen.
Die Differenz ist nämlich der Unterschied zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis bei gebrauchten Gegenständen.

Gruß
Lawrence

Danke für eure Antworten!!!
.