Guten Tag,
ich habe folgende Frage: Ich habe ein kleines Unternehmen und möchte mir ein neues Auto kaufen, welches ich dann zwingend ins Betriebsvermögen übernehmen muss, da ich in Zukunft das Auto zu mehr als 50 % geschäftlich nutze. Das Auto kaufe ich in einem Autohaus, die Mehrwertsteuer wird ausgewiesen. Wenn ich nun die gezahlte Mehrwertsteuer in meiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend mache, in welcher Höhe darf ich das. Den vollen Betrag oder anteilig, zu dem Prozentsatz, zu dem ich das Auto gewerblich nutze? Muss ich dann für immer ein Fahrtenbuch führen oder nur eine gewisse Zeit, um dem FA nachzuweisen, dass ich das Fahrzeug zu ca. 80 % gewerblich nutze? Bin dankbar für jede Antwort.
Vera
die Vorsteuer aus dem PKW-Kauf kann voll geltend gemacht werden.
wenn das Fahrzeug in das Betriebsvermögen überführt wird, kann man, vorausgesetzt man macht von der 1 % 'Regelung Gebrauch das Fahrzeug auch privat nutzen. Ein Fahrtenbuch ist nicht nötig
Guten Tag,
ich habe folgende Frage: Ich habe ein kleines Unternehmen und
ich das. Den vollen Betrag oder anteilig, zu dem Prozentsatz,
zu dem ich das Auto gewerblich nutze? Muss ich dann für immer
ein Fahrtenbuch führen oder nur eine gewisse Zeit, um dem FA
nachzuweisen, dass ich das Fahrzeug zu ca. 80 % gewerblich
nutze? Bin dankbar für jede Antwort.
Vera
hallo liebe vera,
danke für deine anfrage, leider darf ich (weil kein steuerberater) deine frage nicht beatworten.
falls du keinen steuerberater fragen kannst, rufe einfach dein zuständiges finanzamt an.
beim autokauf kann ich dir ohne weiteres helfen und
dir auch ein unverschämt günstiges angebot fast jeder
automarke in deutschland machen und das kostenlos und legal (meine frau hat eine autoagentur).
falls du in dieser richtung einen rat benötigst,
kannst auch unter 09263-992588 anrufen.
mit freundlichen grüßen
karl schubert