Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt zu klären:
Kunde A und Lieferant B, beide mit Sitz Deutschland, schließen einen Vertrag über eine Warenlieferung ab.
Lieferort ist die Niederlande, A betreibt dort ein Warenlager.
B stellt nun eine Rechnung ohne USt mit Hinweis auf §13 b UStG aus und gibt auf seiner Rechnung 2 „DE“ - USt-Id-Nr. an (von A+B).
So jetzt zu meiner Frage: Da A+B beide ihren Sitz in Deutschland haben und A auch in den Niederlanden nicht steuerlich registriert ist, kann es sich hierbei doch nicht um Reverse Charge handeln, oder doch?
Viele Grüße
Gerd
Hallo Gerd,
das siehst Du vollkommen richtig. Es handelt sich um kein Reverse-Charge-Verfahren.
Die Lösung ist vielmehr wie folgt:
A liefert an B, Ware bewegt sich von A(Dtl.) nach Niederlande (Lager von B).
Es handelt sich um eine Warenlieferung § 3 (1) UStG
Ort ist gem. § 3 (6) UStG am Beginn der Beförderung, also in Deutschland, somit ist die Warenlieferung in Deutschland steuerbar § 1 (1) Nr. 1 UStG.
Nun die Frage: Ist die Lieferung steuerfrei.
Hier kommt ggf. die Steuerfreiheit gem. § 4 Nr. 1 b UStG (Innergemeinschaftliche Lieferung) in Frage.
Greift aber nicht, weil die Ware zwar von einem EG-Staat in den anderen EG-Staat gelangt, jedoch die Erwerbsbesteuerung im anderen Staat (Niederlande) nicht durchgeführt wird, weil der Warenerwerber B nicht in den Niederlanden registriert ist.
(Siehe hierzu § 6a UStG).
Somit ist es eine steuerpflichtige Warenlieferung im Inland. A muß stinknormal die deutsche USt in höhe von 19 % ausweisen.
Anders wäre es, wenn B eine Niederländische USt-ID-Nr. hätte und somit auch in den Niederlanden steuerlich erfasst wäre. Dann wäre es aber auch kein § 13 b UStG, sondern eine stinknormale steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1 b UStG, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.
Ich hoffe, die Antwort hat ein wenig Licht ins Dunkel gebracht.
Viele Grüße, Moni
Hallo Moni,
vielen Dank für Deine prompte Antwort. Das macht auf jedenfall Sinn.
Ich würde gerne noch die Gunst der Stunde nutzen und den Fall kurz abwandeln.
Bsp.: A (D) liefert aus seinem Warenlager in NL an einen Kunden in NL unter Angabe seiner deutschen USt-ID. (wie vor: A ist nicht in den Niederlanden steuerlich registriert).
§ 13b Reverse Charge?
Viele Grüße
Gerd