Umsatzsteuer Befreiung

Kunde A aus den Niederlanden beauftragt den Frachtführer Ware aus dem deutschen Inland in ein Lager in Deutschland zu verbringen. Laut Aussage Kunde wird die Ware schlußendlich nach Indonesien verbracht.

Muß die Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ausgestellt werden?

Kunde A möchte die deutsche Umsatzsteuer nicht auf seiner Rechnung haben. Gibt es da Möglichkeiten durch Auslieferbelege / Zolllager usw. oder ähnliches um dem Kunden diesen Wunsch regelkonform zu erfüllen?

Hallo Monika,
auf Anhieb würde ich sagen, dass die Rechnung mit deutscher USt. ausgestellt sein muss, da sie Deutschland nie verlässt. Aber nur, wenn das Lager einem anderen Unternehmer gehört.
Ansonsten frag sicherheitshalber dein zuständes FA.
Viele Grüße

Also Grundsätzlich muss Usatzsteuer ausgewiesen werden und erst wenn die Ausfuhr durch einen Ausfuhrbeleg bestätigt wurde kann die Umsatzsteuer erstattet werden ansonsten kann es bei einer Steurprüfung ein böses erwachen geben (Worstcase Steuerstrafverfahren).

Erst wenn die Verbringung in ein Land ausserhalb von Deutschland dokumentiert werden kann ist eine Erstattung möglich. Dies sollte ihr Kunde auch so akzeptieren.

Immer daran denken sie sind Steuerschuldner in diesem Fall.

Hallo Monika,

im Thema Umsatzsteuer kenne ich mich leider nur rudimentär aus. Ich kann Dir auf Deine beiden Fragen leider keine vernünftige Antwort geben.

Hoffe Du hast vielleicht bei jemand anderem mehr Erfolg gehabt!

Trotzdem Dir ein schönes Wochenende

Hallo Monika,

wenn ihr belegen könnt, dass die Ware wirklich nach Indonesien geliefert wird, kann die RG ohne deutsche Steuer ausgestellt werden. In diesem Fall handelt es nich um eine Ausfuhrlieferung nach § 6 UStG.
Ihr müsst aber sehr darauf achten und darauf bestehen, alle Exportdokumente zu bekommen. Sogenannte Ausfuhrerklärung. Ihr Kunde scheint sich ja damit auszukennen und kann ihnen diese Dokumente besorgen.

Bitte dann auch darauf achten, dass dieser Umsatz gesondert in der UST-VO unter der Kennziffer 43 (weiter steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug z.b. ausfuhrlieferung)gemeldet wird.

Ich hoffe weitergeholfen zu haben.

gruß
yvonne

Hallo,

eine Rechnung ohne Umsatzsteuer kann nur derjenige ausstellen, der die letzte, also die Rechnung zur Ausfuhr aus der Gemeinschaft an den Indonesier erstellt. Innergemeinschaftliche Rechnungen geben die USt stets weiter (Bestimmungslandprinzip).

Zollrechtliche Bestimmungen haben mit diesem Bereich der Umsatzsteuer nichts zu tun, da der Zoll nur die EUSt für die Finanzämter erhebt bzw. einen Ausgangsvermerk für den Vorsteuerabzug zur Verfügung stellt.

Ich empfehle, Ihr Finanzamt zu befragen, die kennen sich damit aus.

Gruß
floyd_83