Umsatzsteuer bei Auslandstätigkeit

ist es richtig, dass eine selbstständige Tätigkeit, die im Ausland (Südostasien) erbracht wird, wo man auch lebt (Südostasien / kein deutscher Wohnsitz vorhanden) Umsatzsteuerbefreit ist? Und gibt es eine Meldepflicht bei einem deutschen Finazamt über solche Einnahmen? Vielen Dank für die Inormation!

Hiho,

woraus würde sich in diesem Zusammenhang denn überhaupt ergeben, dass die Leistung dem deutschen UStG unterliegt?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ist es richtig, dass eine selbstständige Tätigkeit, die im
Ausland (Südostasien) erbracht wird, wo man auch lebt
(Südostasien / kein deutscher Wohnsitz vorhanden)
Umsatzsteuerbefreit ist?

Na jedenfalls nicht nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht.
Ausnahmen gelten unter anderem für Leistungen im Zusammenhang mit im Inland, also Deutschland, belegenen Grudstücken.

Und gibt es eine Meldepflicht bei einem deutschen Finazamt über solche Einnahmen?

Meiner Meinung nach ist dafür der Auftragnehmer verantwortlich, der dann auch die Umsatzsteuer abführen müßte.
Genaueres und vor allem belastbareres weiß natürlich der Steuerberater des Vertrauens.

Grüße

Super, vielen Dank, jetzt ist es klarer! Viels Spass bei den augenscheinlich tropischen Temperaturen auch mal in Deutschland…

Servus,

mir ist immer noch nicht klar, was ein Unternehmer, der im Ausland lebt und dort sein Unternehmen betreibt, mit dem deutschen UStG am Hut haben sollte. Kannst Du das bitte nochmal kurz beschreiben?

Schöne Grüße

MM