Umsatzsteuer bei Austausch zweier Waren?

Liebe Steuer-Experten,

ein bekannter Geigenbauer verkauft „kleine“ Geigen an „kleine“ Musiker und bietet ihnen an, das nächst große Instrument im Austausch an das kleine Instrument zu erwerben. Beispiel: ein 5-jähriger fängt an mit einer 1/2 Geige. Nach vielleicht zwei Jahren ist er „herausgewachsen“ und benötigt eine 3/4 Geige. Nun kann der kleine Musiker die 3/4 Geige im Austausch (zur Verrechnung) mit der 1/2 Geige bekommen, ohne Zuzahlung wenn beide Instrumente wertgleich sind.

Werden bei diesem Geschäft Umsatzsteuern fällig?

Vielen Dank und liebe Grüße

Claudia

Hallo.

Werden bei diesem Geschäft Umsatzsteuern fällig?

Umsatzsteuern werden dann fällig, wenn eine Wertschöpfung stattfindet, also auf die Zuzahlung bei der nächstgrößeren Geige (ist das dann eine Bratsche? *g*). Wenn keine Zuzahlung anfällt - schrubst Du ja - auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, wie das funktioniert - werden trotzdem 16% Steuern fällig; aber 16% von nix bleibt nix. Das Ganze ist wie beim Autokauf : Wenn ich meinen 20 Jahre alten R4 gegen einen neuen Porsche in Zahlung gebe, muss mir der Händler die Umsatzsteuerdifferenz mit auszahlen :wink:

Gruß kw

Liebe Steuer-Experten,

ein bekannter Geigenbauer verkauft „kleine“ Geigen an „kleine“
Musiker und bietet ihnen an, das nächst große Instrument im
Austausch an das kleine Instrument zu erwerben. Beispiel: ein
5-jähriger fängt an mit einer 1/2 Geige. Nach vielleicht zwei
Jahren ist er „herausgewachsen“ und benötigt eine 3/4 Geige.
Nun kann der kleine Musiker die 3/4 Geige im Austausch (zur
Verrechnung) mit der 1/2 Geige bekommen, ohne Zuzahlung wenn
beide Instrumente wertgleich sind.

Werden bei diesem Geschäft Umsatzsteuern fällig?

Vielen Dank und liebe Grüße

Hi Claudia

Es ist einfach:

der Geigenbauer muß gegenüber dem Endkunden die Endpreise (incl. Mwst.) angeben.

Du kaufst die erste Geige für 1000 euro und kaufst die zweite für 2000 Euro bei der die erste mit 800 Euro verrechnet wird.

Die Rechnerei mit der MWst. hat allein der Geigenbauer.

gruss
winkel

Hallo Winkel,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich verstehe das aber leider noch immer nicht genau.

der Geigenbauer muß gegenüber dem Endkunden die Endpreise
(incl. Mwst.) angeben.

Das passiert ja, in dem dem Kunden ein neuer Kaufvertrag ausgehändigt wird. Auf diesem steht der Wert/Preis der neuen Geige. Da die nächste Geige aber genauso teuer ist, steht bei „wie bezahlt“: per Verrechnung zu 100 % mit der kleinen Geige.

Du kaufst die erste Geige für 1000 euro und kaufst die zweite
für 2000 Euro bei der die erste mit 800 Euro verrechnet wird.

Meine Frage bezieht sich auf den Fall, wenn die zweite Geige auch 1000 € kostet.

Die Rechnerei mit der MWst. hat allein der Geigenbauer.

Dürfte er die Geige also nicht zu 100 % verrechnen, um keine Verluste zu machen?

Liebe Grüße

Claudia

Hallo,

also erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir sind da leider doch noch ein paar Fragen offen geblieben bzw. neue Fragen gekommen:

  1. Was meinst du genau mit „dann schrubst du ja“??
  2. Bei deinem Beispiel mit den Autos kann man doch wohl nicht davon ausgehen, dass dein R4 wertgleich ist mit dem Porsche ist, gelle?! Genau dass interessiert mich aber. Also wenn die neue (größere) Geige genauso teuer ist wie die Kleine, findet ja eigentlich keine Wertschöpfung statt. Habe ich dann den Fall von 16% von nichts???

Viele Grüße

Claudia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi claudia,

er muß genausoviel Umsatzsteuer (Rechnung) buchen wie er Mehrwertsteuer bucht (Gutschrift).

Für ihn ist das eine „Nullnummer“ nix verdient, nix verloren, aber hoffentlich einen Kunden für ne 1/1 - Geige. :wink:

gruss
winkel

hi,

einige ausführungen sind leicht verwirrend. machen wir es an einem bsp.

die neue geige hat einen wert von 1.000,- EUR brutto, dies ist der verkaufspreis lt. ladenfenster.

wenn er nun statt der 1000,- in cash die alte „in zahlung“ nimmt, hat er einen umsatz von 1.000 EUR erzielt und muss hieraus 137,93 EUR USt bezahlen.

da der käufer (also inzahlunggeber) kein umsatzsteuerunternehmer ist, sind in seinen 1000,- keine umsatzsteuer enthalten und somit hat der haendler keinen vorsteuerabzug.

logo?

praktisch werden die beiden im vertrag (hier der tausch) eine bemessunggrundlage von 800,- für die inzahlunggabe taxieren. die restlichen 200,- gibt er rabatt (weil bald wieder kunde). dadurch zahlt er nur aus den 800,- die ust (110,35) und hofft die gebrauchte noch mit mehr als 111,- gewinn zu verkaufen.

sonst würden diese geschäft zu verlusten führen, auch wenn der kundenstamm waechst…

gruss vom

showbee

Dankeschön, so ist es wirklich logo:smile:)

Liebe Grüße

Claudia

Hallo.

  1. Was meinst du genau mit „dann schrubst du ja“??

Du schreibst; Du schrubst; Du hast geschroben …

  1. Bei deinem Beispiel mit den Autos kann man doch wohl nicht
    davon ausgehen, dass dein R4 wertgleich ist mit dem Porsche
    ist, gelle?!

Deswegen stand da auch :wink: *seufz*

Genau dass interessiert mich aber. Also wenn die
neue (größere) Geige genauso teuer ist wie die Kleine, findet
ja eigentlich keine Wertschöpfung statt. Habe ich dann den
Fall von 16% von nichts???

dazu schrub ich :

kann, wie das funktioniert - werden trotzdem 16% Steuern
fällig; aber 16% von nix bleibt nix. Das Ganze ist wie beim

Gruß kw

off topic
hi oki,

dazu schrub ich :

dann bist du ein schrubber?

gruß
ann