habe eine Frage bezüglich des o.g. Sachverhalts. Wie ist das bei einer EÜR, wenn die ersten zwei Quartale in 2008 gemeldet+bezahlt wurden und die letzten zwei in 2009 (3.+4.Quartal). Dann nimmt man als Ausgabe für 2008 die ersten zwei Zahlungen (1.+2. Quartal), dementsprechend die anderen für 2009. Aber bei der USt-Erklärung für 2008 muss man doch alle vier Quartale angeben, oder?
Für die USt-VZ als Betriebsausgabe in der EÜR kommt es auf den Abfluss an. In der USt-Jahreserklärung müssen die VZ aber veranlagungszeitraumbezogen angegeben werden, also für den VZ 2008 oder 2009. Der Abfluss ist dann egal.
Das heißt dann also (Versuch einer Zusammenfassung), dass die mit der Umsatzsteuervoranmeldung innerhalb von 10 Tagen fällige Zahlung ans FA in das Vorjahr gehört.
Wenn aber das Finanzamt eine negative Differenz auszahlen muss, gehört die, weil das erst einige Zeit später geschieht, ins laufende Jahr?
Ebenso gehören wohl die Zahungen aufgrund der Umsatzsteuererklärung ins laufende Jahr. Was aber, wenn die auch innerhalb der ersten 10 Tage des Jahres beglichen werden?
Wenn aber das Finanzamt eine negative Differenz auszahlen
muss, gehört die, weil das erst einige Zeit später geschieht,
ins laufende Jahr?
ja, weil dies in der Regel nach dem 10.01. erfolgt
Ebenso gehören wohl die Zahungen aufgrund der
Umsatzsteuererklärung ins laufende Jahr. Was aber, wenn die
auch innerhalb der ersten 10 Tage des Jahres beglichen werden?
Es gibt wohl kaum jemanden, der seine Jahressteuererklärung Anfang Januar und
wenn doch, liegt die Fälligkeit außerhalb des 10-Tageszeitraums
Gruß
S.