Umsatzsteuer bei Einnahmenüberschussrechnung

Hallo,

habe eine Frage bezüglich des o.g. Sachverhalts. Wie ist das bei einer EÜR, wenn die ersten zwei Quartale in 2008 gemeldet+bezahlt wurden und die letzten zwei in 2009 (3.+4.Quartal). Dann nimmt man als Ausgabe für 2008 die ersten zwei Zahlungen (1.+2. Quartal), dementsprechend die anderen für 2009. Aber bei der USt-Erklärung für 2008 muss man doch alle vier Quartale angeben, oder?

Wäre sehr dankbar über eine Antwort!

lg

So isses !!

Für die USt-VZ als Betriebsausgabe in der EÜR kommt es auf den Abfluss an. In der USt-Jahreserklärung müssen die VZ aber veranlagungszeitraumbezogen angegeben werden, also für den VZ 2008 oder 2009. Der Abfluss ist dann egal.

Achtung auf § 11 EStG, wenn eines der beiden Quartale vor dem 10.1. bezahlt wurde ist es als Ausgabe in 2008 anzusetzen.

Achtung auf § 11 EStG, wenn eines der beiden Quartale vor dem
10.1. bezahlt wurde ist es als Ausgabe in 2008 anzusetzen.

Aber auch die Fälligkeit muss innerhalb des 10-Tageszeitraums liegen, womit das 3.Quartal wohl rausfallen dürfte.
Gruß
S.

$ 11 (2) EStG gilt nur für regelmäßige Zahlungen.

Eine USt-Zahlung ist selten gleich der vorigen und damit nicht regelmäßig.

Also:
Auch wenn am 2.1.2009 für 2008 gezahlt: Bei einer EÜR gehört sie in 2009.

Gruß JK

Also:
Auch wenn am 2.1.2009 für 2008 gezahlt: Bei einer EÜR gehört
sie in 2009.

Da sagt der BFH aber schon seit einiger Zeit was anderes…

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Also:
Auch wenn am 2.1.2009 für 2008 gezahlt: Bei einer EÜR gehört
sie in 2009.

Da sagt der BFH aber schon seit einiger Zeit was anderes. …

Hast Du mal einen Link?
Das würde mich sehr interessieren. …

Gruß JK

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 1.8.2007, XI R 48/05

Link - owT
http://www.steuerlinks.de/bfh-xir-48-05.html

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http://www.steuerlinks.de/bfh-xir-48-05.html

Danke für den Link!

Gruß JK

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 1.8.2007, XI R 48/05

Das heißt dann also (Versuch einer Zusammenfassung), dass die mit der Umsatzsteuervoranmeldung innerhalb von 10 Tagen fällige Zahlung ans FA in das Vorjahr gehört.

Wenn aber das Finanzamt eine negative Differenz auszahlen muss, gehört die, weil das erst einige Zeit später geschieht, ins laufende Jahr?

Ebenso gehören wohl die Zahungen aufgrund der Umsatzsteuererklärung ins laufende Jahr. Was aber, wenn die auch innerhalb der ersten 10 Tage des Jahres beglichen werden?

Gruß JK

Wenn aber das Finanzamt eine negative Differenz auszahlen
muss, gehört die, weil das erst einige Zeit später geschieht,
ins laufende Jahr?

ja, weil dies in der Regel nach dem 10.01. erfolgt

Ebenso gehören wohl die Zahungen aufgrund der
Umsatzsteuererklärung ins laufende Jahr. Was aber, wenn die
auch innerhalb der ersten 10 Tage des Jahres beglichen werden?

  1. Es gibt wohl kaum jemanden, der seine Jahressteuererklärung Anfang Januar und
  2. wenn doch, liegt die Fälligkeit außerhalb des 10-Tageszeitraums
    Gruß
    S.

Danke für die Ausführungen!

Bei Dauerfristverlängerung (1 Monat) müsste dann logischerweise die Novemberzahlung oind Vorjahr gehören(?).

Gruß
JK