Hallo Steuerexperten,
stellen wir uns vor, es gäbe einen umsatzsteuerpflichtigen Einzelhändler. Dieser Händler verfüge über ein altes KFZ (Privatbesitz), mit dem er auch seine geschäftlichen Fahrten erledigen möchte. Wegen des Alters des Autos möchte er pauschale Fahrtkosten buchen.
- Frage: Welcher Betrag kann pro gefahrenem Kilometer angesetzt werden ?
- Frage: Wie wird hier mit der Mehrwertsteuer verfahren ? Wird sie überhaupt brücksichtigt ?
Danke für Eure Hilfe.
Gruß
Nordlicht
Hallo Steuerexperten,
stellen wir uns vor, es gäbe einen umsatzsteuerpflichtigen
Einzelhändler. Dieser Händler verfüge über ein altes KFZ
(Privatbesitz), mit dem er auch seine geschäftlichen Fahrten
erledigen möchte. Wegen des Alters des Autos möchte er
pauschale Fahrtkosten buchen.
Geht aber nur, wenn der PKW zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird.
- Frage: Welcher Betrag kann pro gefahrenem Kilometer
angesetzt werden ?
30ct
- Frage: Wie wird hier mit der Mehrwertsteuer verfahren ?
Wird sie überhaupt brücksichtigt ?
Nein, ausser der Unternehmer ordnet den PKW dem Unternehmensvermögen zu, dann hat er Ust-lich den VoSt-Abzug aus den auf die betrieblichen Fahrten entfallenen Kosten.
Danke für Eure Hilfe.
Gruß
Nordlicht
Zuordnung des Kfz zum Unternehmensvermögen nötig?
Hi !
Nein, ausser der Unternehmer ordnet den PKW dem
Unternehmensvermögen zu, dann hat er Ust-lich den VoSt-Abzug
aus den auf die betrieblichen Fahrten entfallenen Kosten.
Aus welchem Grund muss das Fahrzeug dem Unternehmensvermögen zugerechnet werden, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu gelangen? Das UStG sieht für den VoSt-Abzug nur vor, dass die Leistungen von dem Unternehmer für sein Unternehmen bezogen sein müssen und dass eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
BARUL76
.
Und die UStR sehen vor, dass in diesem Fall das WG dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird.
@Clematis
Abschn. 192 Abs. 21 Nr. 2 a) Satz 6 UStR 2008 mal gelesen?
Gruß
S.