Umsatzsteuer bei Fremdleistungen für Kleinunternehmer

Liebe/-r Experte/-in,ich habe ein Gewerbe angemeldet und bin Umsatzsteuerpflichtig. Wie ist es, wenn mir ein Kleinunternehmer eine Rechnung für Fremdleistungen schreibt ohne Umsatzsteuer. Er verkauft Anzeigen für mich und schreibt Netto Rechnungen. Geht das überhaupt oder müßte ich dann bei einer Steuerprüfung auf diesen Betrag noch die Umsatzsteuer bezahlen?

Danke im voraus

Moni

Liebe/-r Experte/-in,ich habe ein Gewerbe angemeldet und bin
Umsatzsteuerpflichtig. Wie ist es, wenn mir ein
Kleinunternehmer eine Rechnung für Fremdleistungen schreibt
ohne Umsatzsteuer. Er verkauft Anzeigen für mich und schreibt
Netto Rechnungen.

Ja, das geht sogar nur so.

Geht das überhaupt oder müßte ich dann bei
einer Steuerprüfung auf diesen Betrag noch die :Umsatzsteuer
bezahlen?

Nein, musst du nicht. Wenn du diese Rechnung verbuchst, achtest du nur darauf, dass du einen Netto-Betrag ohne Umsatz-Steuer-Anteil buchst. Das ist alles. Sozusagen reine Kosten :wink:

Generell darfst du nur dann die USt buchen, wenn sie auch korrekt auf der vorliegenden Rechnung ausgewiesen ist. Auch Rechnungen von Ebay-Händlern etc. ohne MwSt.-Ausweisung müssen netto ohne MwSt-Anteil bei dir gebucht werden.

Gruß, Miriam

Danke für die schnelle Antwort.

Hallo,

das geht schon.
Wer eine Rechnung von einem Unternehmer erhält, der unter die Regelung des § 19 UStG (Kleinunternehmer) fällt, kann aus diesen Rechnungen keine Vorsteuer ziehen, weil keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird!
Der Hinweis auf der Rechnung auf den Grund der Steuerbefreiung darf allerdings nicht fehlen. Wenn nicht vorhanden, den Aussteller der Rechnung darauf hinweisen und eine neue Rechnung anfordern. Dann kann nichts schief gehen, auch nicht bei einer Prüfung des Finanzamtes.

Grüße