Umsatzsteuer bei gebrauchten Artikel

Wenn man gebrauchte Artikel verkauft (die man vorher natürlich aufbereitet hat)muss man darauf MwSt. erheben, obwohl der Endverbraucher diese ja schon vor Jahren bezahlt hat bei Erwerbung des Komplettgerätes in neu?

Danke für eure Antworten

Wenn man gebrauchte Artikel verkauft (die man vorher natürlich
aufbereitet hat)muss man darauf MwSt. erheben, obwohl der
Endverbraucher diese ja schon vor Jahren bezahlt hat bei
Erwerbung des Komplettgerätes in neu?

Ja! Du erbringst Deine Leistung und lieferst den Gegenstand. Darauf musst Du die Umsatzsteuer rechnen.
Wenn die gebrauchten Gegenstände von Privatleuten gekauft wurden, geht Dir eben der Vorsteuerabzug „verloren“, deshalb ist der Gegenstand eben 16% teurer.

Gruß vom musician

Hallo Andrea,

damit der Vorsteuerabzug nicht verloren geht, gibt es den § 25a UStG: USt ist bei „von Privat“ (= nicht Unternehmern) gebraucht gekauften Dingen (mit paar Ausnahmen, hier nicht wichtig) nur auf die Differenz zwischen EK und VK fällig.

Schöne Grüße

MM

Hallo musician,

Ja! Du erbringst Deine Leistung und lieferst den Gegenstand.
Darauf musst Du die Umsatzsteuer rechnen.

Bei Lieferungen siehts bissel anders aus als bei sonstigen Leistungen. Vgl. § 25a UStG.

Bei jeder UStlichen Beurteilung eines Sachverhaltes steht ganz am Anfang die Frage: „Lieferung oder sonstige Leistung“? Wenn man diese erst später in den Entscheidungsbaum einbaut, kommt man unweigerlich ins Rutschen.

Schöne Grüße

MM

Hmmm,

also wenn man die gebrauchten Sachen gar nicht einkauft, sondern diese kostenlos bekommt, da der Endverbraucher ja froh ist, dass er seinen „Sperrmüll“ entsorgt bekommt, hat man ja keinen EK.

Die Teile werden dann ausgebaut u auf Funktion geprüft.

Verkauf erfolgt am Mann, d.h. es wird weiterhin nichts geliefert o sonstige Leistungen erbracht.

Leider klingen eure lieben Antworten f. mich als Unerfahrene ein wenig wie böhmische Dörfer.

Also, seh ich das richtig, dass ich definitv MwSt. darauf ausweisen muss, obwohl nichts eingekauft wird u nur ausgebaut u angeboten?

Hallo Andrea,

Verkauf erfolgt am Mann, d.h. es wird weiterhin nichts
geliefert o sonstige Leistungen erbracht.

Jeder Verkauf einer Ware ist eine Lieferung.

Also: Im Regelfall USt-Pflichtig. USt wird nicht erhoben, wenn die Grenzen nach § 19(1) UStG nicht überschritten werden. Näheres unter dem Stichwort „Kleinunternehmer“.

Zur Illustration: Wer z.B. Mineralwasser aus eigenem Brunnen abfüllt, kauft es auch nicht vorher ein.

Schöne Grüße

MM