Situation:
Eine Firma aus dem nich EU-Ausland (z.B. Singapur) laesst Moebel in einem EU Land (z.B. Italien) produzieren.
Diese verkauft sie ueber einen Onlineshop in Singapur an Endkunden, weltweit.
D.h. der Empfaenger der Moebel ist erst einmal diese Firma in Singapur. Aber ein Export aus der EU findet zu diesem Zeitpunkt nicht statt.
Letztendlich werden diese Moebel dann an Kunden weltweit ueber den Onlineshop verkauft. D.h. sie werden direkt aus Italien nach beispielsweise den USA, Japan oder auch in andere EU Laender exportiert.
Wie sieht es hier mit der USt aus?
Muesste der Moebelproduzent in Italien der Firma in Singapur die Italienische USt berechnen?
Falls dem so waere, gaebe es ein alternatives Modell (evt. mit einer Firma in Europa die als erster Kauefer der Mobel aus Italien auftritt), in dem sich dies vermeiden liesse?
Oder in dem die Firma in Singapur die USt rueckerstattet bekommen koennte, wenn der Export in ein nicht-EU Land spaeter stattfindet?
.mm
Servus,
Muesste der Moebelproduzent in Italien der Firma in Singapur
die Italienische USt berechnen?
Ja. Aber das ist für den Unternehmer aus Singapur auch kein Problem, weil er ja von Italien aus versendet, d.h. in Italien USt-pflichtiger Unternehmer ist. Das hat jetzt gar nichts mit Ertragsteuern zu tun, und auch nichts damit, dass er in Italien irgendeine Struktur mit eigener Rechtsperson ins Leben rufen müsste. Bloß halt IVA abführen, und entsprechend Vorsteuer abziehen. Für D könnte ich Dir das zuständige FA sagen, für Italien nicht. Für Italien allenfalls der Hinweis: Außer dem steuerlichen Vertreter sollte unbedingt ein „Galoppino“ angeheuert werden, der den Kontakt zu den Behörden in Persona und mit Telefonino und Blabla anbahnt und erhält. Er ist formal nicht vorgeschrieben, aber ohne diesen dauert in Italia jeder Behördenkontakt Jahre, Jahrzehnte oder Generationen. Man munkelt, dass die Erklärung der Hinrichtung Giordano Brunos für Unrecht im Jahre 2000 durch den päpstlichen Kulturrat nichts anderes war als das Ende eines seit Februar 1600 dauernden Revisionsverfahrens…
Falls dem so waere, gaebe es ein alternatives Modell (evt. mit
einer Firma in Europa die als erster Kauefer der Mobel aus
Italien auftritt), in dem sich dies vermeiden liesse?
Nun, das wäre das Gleiche in Grün: Singapore Furniture Ltd. gründet eine Tochter in Italien und macht dann umsatzsteuertechnisch genau das Gleiche, bloß halt mit ein bissel Gestaltungsspielraum für Ertragsteuern dabei (Stichwort: Overheads, Royalties und Verrechnungspreise).
Oder in dem die Firma in Singapur die USt rueckerstattet
bekommen koennte, wenn der Export in ein nicht-EU Land spaeter
stattfindet?
Welche USt? Die Lieferungen von Italien aus in Drittlandsgebiet = Ausfuhrlieferungen sind von vornherein IVA-frei. Da braucht man nichts erstatten, weil nichts erhoben wird. Bloß immer sauber den Ausfuhrnachweis führen.
Schöne Grüße
MM