Hallo guten Abend,
erst einmal Entschuldigung, das ich mich so lange nicht gemeldet habe. Ich hatte Probleme mit meinem PC, neues Betriebssystem aufgespielt, und einiges hat länger gedauert.
Ich grüße Sie und habe eine Frage, auf die ich so keine
zufriedenstellende Antwort finde:
Ich bin seit drei Jahren Freiberufler und habe mich nicht von
der Mehrwertsteuer befreien lassen,obwohl ich unter 17.500
Euro pro Jahr an Gewinn erziele. Das machte für mich sinn, da
sich die Verrechnung lohnt.
Nun habe ich eine zusätzliche Tätigkeit als Telefoninterviewer
aufgenommen und dafür einen Gewerbeschein. Vermutlich werde
ich mit dieser Tätigkeit in diesem Jahr mehr verdienen als mit
der Freiberuflichkeit.
Bin ich bei dieser Tätigkeit nun automatisch auch
umsatzsteuerpflichtig oder kann ich mich für diese Tätigkeit
befreien lassen? Und wenn diese Tätigkeit den Hauptverdienst
ergibt, und ich mich befreien lasse, bin ich dann bei der
Freiberuflichkeit automatisch mit befreit?
- Es gibt für alle Unternehmerischen Tätigkeiten (ob Freiberuf oder Gewerbe) nur eine umsatzsteuerliche Betrachtung. Jeder Unternehmer kann zwar unterschiedliche Unternehmen (Betriebe) haben, aber nur eine umsatzsteuerliche Betrachtung.
Und wie ist es mit der Einkommenssteuer. Beim Gewerbe darf ich
doch 24.500 verdienen, ohne steuepflichtig zu werden,
- wo steht denn das? Was ist denn bitte verdienen - die Einkommensteuer kennt Einkommensteuerarten, diese haben Einnahmen oder Ausgaben (Betriebs- einnahmen oder ausgaben). Je nach Gewinnermittlungsart heisst der Erfolg (positiv oder negativ) Gewinn/Verlust bzw. Überschuß der Betriebseinnahmen (ggf. Werbungskostenpausbeträge) über die Betriebsausgaben (je nach § 4 Abs. 1 / § 5 EStG - Bilanzierung) oder § 4 Abs. 3 EStG Überschußrechnung.
Durch alle Einkünfte ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte - hiervon sind (eigentlich die größten Posten) abzugsfähig nach gesetzlichen Vorschriften die Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
bei der
Freiberuflichkeit beträgt der Freibetrag nur 7.500, nicht
wahr? Gilt dann die Haupttätigkeit als Grundlage und alle
selbstständig erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet?
Alles sehr kompliziert, würde mich daher sehr über einen
kurzen Rat, einen guten Link oder Ähnliches freuen, danke,
K.K.
Ich hoffe die Ausführungen haben etwas geholfen. Natürlich handelt es sich hierbei nicht um eine Rechtsauskunft. Googlen wird sicher helfen können - ganz bestimmt aber eine Beratung bei einem Steuerberater.
Mit schönen Grüssen
Rainer