Hallo, i
Angenommen Person A hatbei einem Gewinnspiel ein Auto gewonnen(in Österreich) und hat das Auto nun in Deutschland stehen. Als er es zulassen möchte wird ihm gesagt das er zuerst eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen müsse und es im Ermessen des Sachbearbeiters liegt ob er Umsatzsteuer zahlen müssen? Kann das denn wirklich sein das man für einen Gewinn zuerstmal einige tausend Euro bezahlen muss?
Das Problem wurde doch schonmal gefragt - hat schon wieder jemand gewonnen?
Angenommen Person A hatbei einem Gewinnspiel ein Auto
gewonnen(in Österreich) und hat das Auto nun in Deutschland
stehen.
Für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge muß in Deutschland tatsächlich Umsatzsteuer gezahlt werden. Würde das Auto neu in A gekauft und soll in D zugelassen werden, muß eine spezielle Umsatzsteuererklärung ausgefüllt werden.
Als er es zulassen möchte wird ihm gesagt das er
zuerst eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen müsse und es im
Ermessen des Sachbearbeiters liegt ob er Umsatzsteuer zahlen
müssen?
Das sehe ich nicht so, da kein Erwerb vorliegt. Es fehlt die Gegenleistung des Gewinners.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Kann das denn wirklich sein das man für einen Gewinn
zuerstmal einige tausend Euro bezahlen muss?
Das Problem wurde doch schonmal gefragt - hat schon wieder
jemand gewonnen?
Vielleicht ist das ein gern genutzter Weg/Versuch diese Besteuerung zu umgehen?
Angenommen Person A hatbei einem Gewinnspiel ein Auto gewonnen(in Österreich) und hat das Auto nun in Deutschland stehen.
Für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge muß in Deutschland tatsächlich Umsatzsteuer gezahlt werden. Würde das Auto neu in A gekauft und soll in D zugelassen werden, muß eine spezielle Umsatzsteuererklärung ausgefüllt werden.
Als er es zulassen möchte, wird ihm gesagt das er zuerst eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen müsse und es im Ermessen des Sachbearbeiters liegt ob er Umsatzsteuer zahlen müssen?
Das sehe ich nicht so, da kein Erwerb vorliegt. Es fehlt die Gegenleistung des Gewinners.
Wo steht denn im 1b was von entgeltlichem Erwerb? Vor allem frage ich mich aber, ob der Sachbearbeiter einen hellenischen Migrationshintergrund und auch gleich den Motivationsbeitrag für seine Entscheidungsfindung mit genannt hat. Eigentlich wird sowas am Gesetz festgemacht und liegt nicht im Ermessen des Sachbearbeiters. Jedenfalls war das bisher mein Eindruck.
Eine saubere Lösung fällt mir jetzt um die Zeit auch nicht mehr ein. Kommt wohl in der Praxis auch recht selten vor. Allerdings befürchte ich zumindest Komplikationen, da ja jeder, der das Fahrzeug schon Ust-frei im EU-Ausland gekauft hat, einfach behaupten könnte, er hätte das Fahrzeug gewonnen. Und gegen ein geringes Entgelt wird sich dort auch jemand finden, der dies so „bescheinigt“.
Kann das denn wirklich sein das man für einen Gewinn zuerstmal einige tausend Euro bezahlen muss?
Höchstwahrscheinlich nicht.
Nicht für den Gewinn als solchen sondern für die „Einfuhr“ des Fahrzeuges nach Deutschland, so es sich denn um ein neues handelt.
Ich bin mir aber ganz sicher, dass dies der zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt ganz gut weiß. Und die erklären das auch gerne, so jedenfalls meine bisherigen Erfahrungen. Einfach mal anrufen, dumm stellen und höflich fragen. Klappt eigentlich immer.