Umsatzsteuer bei Gutschriften an Kleinunternehmer

Hallo Forum,

seit Tagen grüble ich über die Ausweisung (oder Nichtausweisung) von Umsatzsteuer in Gutschriften. Hier mal der Sachverhalt (der Einfachheit halber ohne Preisaufschläge):

Kleinunternehmer A verkauft etwas an Händler B für EUR 100. Da er die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, weist er keine Umsatzsteuer aus. Händler B kann keine Vorsteuer ausweisen. Händler B verkauft seinerseits an Unternehmer C. Beide fallen nicht unter §19. Auf der Rechnung erscheinen EUR 100 + EUR 19 Umsatzsteuer, die B abführt und C als Vorsteuer geltend macht. Soweit, so gut.

Das gleiche Szenario mal rückwärts betrachtet:

Unternehmen C nutzt ein Produkt von Händler B und gewährt ihm eine Gutschrift über EUR 100 + EUR 19 Umsatzsteuer, die C als Vorsteuer geltend macht und B als Umsatzsteuer abführt. Wie verhält sich jetzt B gegenüber A? Erstellt er eine Gutschrift über EUR 100 + 19? Macht er die Vorsteuer geltend, die A nicht als Umsatzsteuer abführt, da Kleinunternehmer? Muss er den Status von A als Kleinunternehmer berücksichtigen und die Gutschrift weist keine Umsatzsteuer aus (Gutschriftsbetrag EUR 100)?

Ich hoffe, ich konnte verständlich machen, wo die Widersprüche liegen, die mich verwirren.

Danke und Gruß
André

Dein Beispiel mit der Vorwärtsrechnung war echt klever :smile:
Händler B weist ganz normal mit 19% USt aus…da er ja kein Kleinunternehmer ist. Grundsätzlich weist er alle Rechnungen und Gutschriften mit USt aus. Wenn du solch eine als Kleinunternehmer empfängst, darfst du einfach nur keine VorSteuer daraus ziehen und damit ist der Fall abgeschlossen.

Das ist das gleiche wenn ich als Privatperson mir einen Laptop bei irgendeinem Händler (keine Schleichwerbung :smile: kaufe. Da bazahle ich ja auch den vollen Betrag (Netto+USt=Bruttobetrag)ohne das ich die VorSt ziehen kann…
Alles verständlich

Dein Beispiel mit der Vorwärtsrechnung war echt klever :smile:
Händler B weist ganz normal mit 19% USt aus…da er ja kein
Kleinunternehmer ist. Grundsätzlich weist er alle Rechnungen
und Gutschriften mit USt aus.

Falsch. Eine Gutschrift an einen KU (wenn sie bei diesem als Erlös gilt, und nicht als Gutschrift auf eine Rückgabe eines Wareneinkaufes zB) wird OHNE USt ausgestellt.

Ja, es geht Gutschrifeten für Erlöse.

Vielen Dank.

Gruß
André

Okay…das ist mir neu. Auf welchen Gesetztestext beziehst du dich da?Würde micsh interessieren, danke.

§ 14 Abs. 2 Satz 2 ff UStG iVm § 19 UStG
Hi !

Das Gutschriftsverfahren selbst ist in § 14 Abs. 2 ab Satz 2 UStG geregelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Wenn für den Leistungserbringer § 19 UStG gilt, hat dieser üblicherweise auch Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis zu stellen. Wenn die Rechnungen von jemand anderen für ihn erstellt werden, darf dennoch keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Der Rechnungsaussteller unterliegt daher für die (Gutschrifts-) Rechnungen dem Recht des Leistungserbringers.

BARUL76

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