Hallo Forum,
seit Tagen grüble ich über die Ausweisung (oder Nichtausweisung) von Umsatzsteuer in Gutschriften. Hier mal der Sachverhalt (der Einfachheit halber ohne Preisaufschläge):
Kleinunternehmer A verkauft etwas an Händler B für EUR 100. Da er die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, weist er keine Umsatzsteuer aus. Händler B kann keine Vorsteuer ausweisen. Händler B verkauft seinerseits an Unternehmer C. Beide fallen nicht unter §19. Auf der Rechnung erscheinen EUR 100 + EUR 19 Umsatzsteuer, die B abführt und C als Vorsteuer geltend macht. Soweit, so gut.
Das gleiche Szenario mal rückwärts betrachtet:
Unternehmen C nutzt ein Produkt von Händler B und gewährt ihm eine Gutschrift über EUR 100 + EUR 19 Umsatzsteuer, die C als Vorsteuer geltend macht und B als Umsatzsteuer abführt. Wie verhält sich jetzt B gegenüber A? Erstellt er eine Gutschrift über EUR 100 + 19? Macht er die Vorsteuer geltend, die A nicht als Umsatzsteuer abführt, da Kleinunternehmer? Muss er den Status von A als Kleinunternehmer berücksichtigen und die Gutschrift weist keine Umsatzsteuer aus (Gutschriftsbetrag EUR 100)?
Ich hoffe, ich konnte verständlich machen, wo die Widersprüche liegen, die mich verwirren.
Danke und Gruß
André