Muss Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden, für künstlerisch gestaltete, selbst entworfene und selbst hergestellte Artikel, die an Endverbraucher und evtl. auch an Geschäfte verkauft werden und dies nur unregelmäßig, weil jahreszeitlich gebunden?
Wenn die Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes erfüllt sind: Ja!
Es kommt nicht auf regelmäßig oder unregelmäßig an, sondern auf die Nachhaltigkeit.
Falls aber die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllt sind (Kleinunternehmerregelung), dann bleiben die Umsätze umsatzsteuerpflichtig, es wird nur keine USt erhoben. Ergo: Es muss keine USt ans FA gezahlt werden. Im Gegenzug darf aber auch keine USt (VoSt) auf bezogene Lieferungen und Lesitungen vom FA erstattet werden.
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