Guten Tag,
Faru M. hat ein Wohn- und Geschäftshaus. Bei der Vermietung der Ladenräume ( Blumenladen )wurde auf auf wunsch des Mieter der Mietvertrag mit Mehrwertsteuer beschlossen. Jetzt muss Faru M. jedes Jahr eine Ust machen obwohl der Umsatz unter 15000 € liegt. Gibt es da keine regelung das Frau M.sich von der Ust befreien lassen kann?
Frau M. hat im www gelesen, dass man da keine Mehrwertsteuer mehr auf jegliche Rechnungen erheben darf, also müsste Frau M. den Mietvertrag mit dem Blumenladen ändern. Das gefällt aber den Blumenladenbesitzer nicht, da er dann die Miete nicht mit seiner Ust gegenrechnen kann.
Frau M. hat im Juli 09 den Bescheid 2008( eigentlich Mahnung) in einer für Sie niedrigen zumutbaren Höhe bekommen. Leider kam nach geraumer Zeit wieder ein Bescheid der nach § 164 Abs. 2 AO geändert wurde, in einer horrenden Summe. Einige Belege von Frau M. wurden nicht mehr anerkannt.
Beim überprüfen der Unterlagen stellte Frau M. fest, dass sie die mit eingesandten Belege noch nicht vom Finanzamt zurück hat. Somit auch nicht feststellen kann was die Behörde mit Ihrer Erläuterung auf der Rückseite des Bescheides meint.
Was kann Frau M.noch gegen den Bescheid tun?
Für alles Tipps bin ich unendlich dankbar.
beyrich3