Umsatzsteuer bei Leistungserbringung in Thailand?

Hallo,
Mal angenommen, jemand hat in Thailand eine Beratungsleistung erbracht und muss nun einer Thailändischen Firma eine Rechnung stellen (sein Firmensitz ist jedoch in Deutschland).
Muss diese Rechnung inkl. oder exkl. Umsatzsteuer ausgestellt werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Viele Grüße
André

Hallo André,

die Leistung ist in D nicht steuerbar. Bei der Fakturierung darf keine deutsche USt ausgewiesen werden.

Wenn der Umsatz aus der erbrachten Leistung steuerpflichtig wäre, wenn sie in D ausgeführt würde, ist der Vorsteuerabzug davon nicht betroffen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,
Vielen Dank für die schnelle Auskunft!
Viele Grüße
André