Hallo, wie verhält es sich mit der abzuführenden Umsatzsteuer an das Finanzamt bei Sachspenden?
Ich habe mal gelesen, es wird unterschieden in Neuwertige Sachen (Spenden) und gebrauchte.
Die Umsatzsteuer kann dann von dem Spender abgesetzt werden. Bsp. wenn eine Firma Ware aus Eigenbestand spendet. Mit dem Nachweis des Kaufbeleges beim Lieferanten könnte man dann die Umsatzsteuer absetzen, wenn diese Sache neuwertig ist. Stimmt das?
Bin auch kein 100%iger USt-Experte.
Aber ich verstehe es so:
Maßgeblich ist ob der Unternhemer bereits weiß, ob die Sachen gespendet werden. Dann wäre ihm der Vorsteuerabzug verwährt, da beim Erwerb der Gegenstände eine Verwendung für das Unternehmen ausgeschlossen war. Somit keine Vorsteuerabzug und keine USt-Problematik.
War beim Erwerb eine unternehmerische Verwendung geplant, wurde die Vorsteuer sich vom Unternehmer beim Finazamt zurück geholt.
Wird der Gegenstand jetzt zeitnah gespendet, liegt eine „unentgeltliche Wertabgabe“ vor. D.h. die Umsatzsteuer muss an das Finanzamt in gleicher Höhe zurück gezahlt werden (da der Gegenstand ja vermutlich noch den gleichen Wert hat wie beim Kauf).
Wird der Gegenstand erst viel später gespendet, muss der Zeitwert ggfs geschätzt werden. Ist dieser jetzt niedriger, muss entsprechend weniger USt an das Finanzamt gezahlt werden.
Die Spendenbescheinigungen stellt entsprechend der Empfänger der Spende aus. Hier müßte m.E. nun der Bruttobetrag eingetragen werden, da die USt ja auch zurück gezahlt worden ist.
Ist aber steuerlich immer sehr strittig, da die Werte bei Sachspenden oft angezweifelt werden.
Viel einfacher - man gibt dem Empfänger der Spende das Geld - dafür bekomme ich problemlos eine Spendenbescheinigung - und dafür wird der Gegenstand vom Spendenmpfänger gekauft…