Umsatzsteuer bei privaten Mietverträgen

Hallo,

ich möchte als Privatperson einen Tiefgaragenstellplatz in dem Gebäude meiner Arbeitsstelle mieten. Heute habe ich den Mietvertrag erhalten, in diesem findet sich folgende Klausel:

„Die monatliche Miete für den TG-Stellplatz beträgt € 27,00 zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen USt (zur Zeit 19%) = € 5,13 und somit Gesamt € 32,13.“

Darf die Umsatzsteuer auf einen privaten Mieter übertragen werden? Ich ging immer davon aus, dass die USt nur auf gewerbliche Mieter, weil sie einen geschäftlichen Nutzen daraus erzielen können, übertragen werden darf.

Oder soll gar die MwSt gemeint sein, aber sollte man es dann nicht auch so in den Vertrag schreiben?

Viele Grüße,
Susann

Hallo, keine Ahnung, tut mir leid. Viele Grüße

wenn vermieter die ust. nehmen will od. muss, so muss sie jeder zahlen, wie bei allen anderen sachen w. z. auto, strom, vers., brötchen usw.

Der Endverbraucher zahlt alles was erwirbt, nutzt oder in einem Restaurant (wo man sich wundert dass einem das manchmal aufstößt!) verzehrt stets mit Mehrwertsteuer, die lediglich nicht in jedem einzelnen Fall wie hier bei der Garagenmiete in einem für den Vermieter gewerblichen Umfang anfällt und ausgewiesen wird. Der Endpreis incl. MWST ist der von Ihnen zu zahlende Betrag. Die darin enthaltene Mehrwertsteuer führt der Vermieter an das Finanzamt der belegenen Sache ab. Wären Sie kein Privatmensch sondern würden zur Mehrwertsteuer optieren, dann könnten Sie Ihrerseits im Umfange einer gewerblichen Nutzung z.B. für Ihren Dienstwagen, die gezahlte MWST gegen eigene Vorsteuerbeträge aufrechnen und so Steuern sparen.

Ok, danke.

Also ist hier USt nur eine andere Bezeichnung für MwSt. Kompliziert…zwei Namen für einen Sache.

Hi
natürlich darf die berechnet werden. Deiner Firma gehört der stellplatz und die berechnet natürlich incl. MwSt. genauso wie wenn du beim Bäcker dir ne Bretzel holst
Gruß Peter