Hallo,
angenommen, ein freiberuflicher Ingenieur in Deutschland entwickelt für ein Unternehmen in den USA Software oder führt wissenschaftliche Untersuchungen durch.
Wie würde man in diesem Fall die Umsatzsteuer korrekt handhaben? Bei einer unverbindlichen Nachfrage beim Finanzamt wurde gesagt, dass das eine „nicht steuerbare“ Leistung ist (im Gegensatz zu einer steuerfreien), und man in diesem Fall deshalb die Rechnung ohne MwSt schreiben soll.
Ich zweifle allerdings etwas daran, weil ich im UStG einfach nicht den Paragraphen finde, der in obigem Fall die "nicht steuerbar"keit erklären würde.
Kann mir jemand aus Erfahrung sagen, ob die Aussage stimmt und aus welchem Paragraphen und Absatz das genau hervorgeht.
Danke,
Dirk