Hallo!
ein Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar und man ist auch Umsatzsteuerpflichtig.
Wenn man den neuen Boden in der Wohnung, inkl. Arbeitszimmer, verlegen lässt, bekommt man dafür ordentliche Rechnungen mit MwSt. bekommen.
Darf man in solchen Fällen die Umsatzsteuer von diesen Rechnungen (die für die ganze Wohnung sind) als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen? Oder nur teilweise?