Umsatzsteuer bei Renovierungsarbeiten

Hallo!

ein Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar und man ist auch Umsatzsteuerpflichtig.

Wenn man den neuen Boden in der Wohnung, inkl. Arbeitszimmer, verlegen lässt, bekommt man dafür ordentliche Rechnungen mit MwSt. bekommen.

Darf man in solchen Fällen die Umsatzsteuer von diesen Rechnungen (die für die ganze Wohnung sind) als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen? Oder nur teilweise?

ein Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar und man ist auch
umsatzsteuerpflichtig.

Dient das Arbeitszimmer also der steuerpflichtigen unternehmerischen Tätigkeit, dies wäre Voraussetzung für den evtl. Vorsteuerabzug.

Wenn man den neuen Boden in der Wohnung, inkl. Arbeitszimmer,
verlegen läßt, bekommt man dafür ordentliche Rechnungen mit
Umsatzsteuer.

Darf man in solchen Fällen die Umsatzsteuer von diesen
Rechnungen (die für die ganze Wohnung sind) als Vorsteuer beim
Finanzamt geltend machen?

Nein.

Oder nur teilweise?

Ja.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald