Liebe alle,
mir stellt sich folgendes Problem: Ich bin Mitglied einer Initiative, die (noch) keine richtige Körperschaft ist (also z. B. Verein). Wir veranstalten bald ein mehrtägiges Event (kostet moderate Teilnahmegebühr) und haben dafür einen Sponsor gewonnen, der uns 1000€ zahlt. Nun habe ich erfahren, dass wir in der Rechnung an den Sponsor Umsatzsteuer berechnen und dann wohl auch ans FA abführen müssen. Wie machen wir das, wo wir doch eigentlich alle Privatpersonen sind? Ketzerische 2. Frage (bitte nicht schlagen): Können wir das auch einfach weglassen? Der Gesamtwert dieses Events (inkl. Sponsoring, TN-Gebühren usw.) wird 3000-4000 Euro nicht übersteigen, das Geld wird komplett wieder in die Event-Orga fließen. Hinweis: Wir (als gesamte Gruppe und jede Einzelperson) arbeiten ehrenamtlich, nicht kommerziell und wollen und werden nichts an diesem Event verdienen!! Eine schwarze 0 als Endergebnis würde uns mehr als glücklich machen.
Hallo, das scheint mir noch alles in den Kinderschuhen zu stecken. Wenn es keine Körperschaft gibt, dann müssen die Einnahmen und Ausgaben ja über die Bücher einer natürlichen Person laufen. Diese könnte/sollte bei ihrem Steuerberater nachfragen, der/die wäre ja dann ohnehin damit befasst.
Gruß und viel Erfolg, Friedrich Haunert
sorry, aber davon habe ich so gar keine ahnung…
Elamail
Hallo,
wenn Ihr noch kein eingetragener Verein (e.V.) seid, dann seid ihr eine Personenvereinigung, also eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft). Diese Gesellschaft kann Unternehmer im Sinne des UStG sein.
Durch einer Event werdet Ihr auch als BGB-Gesellschaft Unternehmer. Nun ist es jedoch so, dass es im Umsatzsteuerrecht eine Sonderregelung gibt, nämlich die Regelung des Kleinunternehmers gem. § 19 UStG. Hiernach muß ein Unternehmer erst dann Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn der Umsatz un vorangegangenen Jahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Da Du von ca. 4.000 Euro Umsatz sprichst, fallt Ihr da ja drunter. Das bedeutet, Du mußt beim Finanzamt nur erklären, dass Du Kleinunternehmer bist. Du darfst dann keine Umsatzsteuer auf der Sponsoren-Rechnung ausweisen. Wenn Du nämlich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer offen in einer Rechnung ausweist, schuldest Du diese Umsatzsteuer gem. § 14 c UStG dem Finanzamt, obwohl du Kleinunternehmer bist.
Nachteil der Kleinunternehmerregelung: Du darfst auch keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Aber halb so wild: Meist ist die Vorsteuer bei so Aktionen eh niedriger als die zu zahlende Umsatzsteuer. Also bleib bei der Kleinunternehmerregelung, wenn du die oben genannten Grenzen nicht überschreitest.
Ich hoffe, Klarheit in den Steuerdschungel gebracht zu haben
Viele Grüße, Moni
hm,
sehr verzwickt.
da wird wohl einer sich verantwortlich erklären müssen, da ihr ja noch kein eingetragener verein seit.
mfg
jan schaarschmidt
Hallo Schwarze0!
Das könnte dir helfen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung
Bezieht sich hierauf:
http://dejure.org/gesetze/UStG/19.html
Es ist häufiger der Fall, dass ich als Sponsor eine Kleinveranstaltung unterstütze. Diese nutzen dann im Rechnungstext den Zusatz „Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG“.
Ob das nun auch für euch in Frage kommt, kann ich aus der Ferne natürlich nicht beantworten.
Aber schau dir das mal genauer an.
Vielleicht kennst du in deinem Umfeld ja auch eine/n Buchhalter/in o.ä. Diese Personen können es dir sicher problemlos beantworten.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Liebe Grüße!