hallo ebayler,
wie haltet ihr es denn mit dem thema?
meine steuerlogik sagt mir, dass ich dem eu-kaeufer mit ust-id nummer tatsaechlich den ersteigerungsbetrag minus 16% berechnen darf, ich wuerde es aber gern anders machen + benoetige argumente.
gruss
khs
Hallo,
meine Logik sagt mir, daß Du als privater Verkäufer den vollen Betrag berechnen kannst. Da Du den privaten Verkauf ja auch nicht dem Finanzamt mitteilst.
Als Gewerbetreibender ist die Ust. für Dich doch eh nur ein durchlaufender Posten, oder?
Hier würde ich mich eher mal um die ebay-Provision kümmern! Die rechnen doch vom vollen VK! Aber das dürfte wieder in die Kostenrechnung mit eingehen!
Mit freundlichen Grüßen,
von (Mich)ael
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