Hallo,
nehmen wir mal folgende Fallkonstellation an:
Ein kleiner Verein mit 100 Mitgliedern, eV aber nicht gemeinnützig, plant Fanartikel herstellen zu lassen und möchte diese dann an seine Mitglieder verkaufen. Zu den Herstellungskosten, Porto und Verpackung soll noch ein kleiner Aufschlag als Gewinn für die Vereinskasse aufgeschlagen werden. Insgesamt wird der Gewinn eher 100 als 200 EUR pro Jahr werden.
Frage: Muss eine Umsatzsteuermeldung erfolgen oder ist aufgrund des geringen Wertes eine Befreiung möglich? Müsste eine Befreiung vorab beantragt werden?
Vielen dank für eure Antworten.
vnA