Umsatzsteuer bei Vereinen

Hallo,
nehmen wir mal folgende Fallkonstellation an:
Ein kleiner Verein mit 100 Mitgliedern, eV aber nicht gemeinnützig, plant Fanartikel herstellen zu lassen und möchte diese dann an seine Mitglieder verkaufen. Zu den Herstellungskosten, Porto und Verpackung soll noch ein kleiner Aufschlag als Gewinn für die Vereinskasse aufgeschlagen werden. Insgesamt wird der Gewinn eher 100 als 200 EUR pro Jahr werden.
Frage: Muss eine Umsatzsteuermeldung erfolgen oder ist aufgrund des geringen Wertes eine Befreiung möglich? Müsste eine Befreiung vorab beantragt werden?

Vielen dank für eure Antworten.

vnA

Ein kleiner Verein mit 100 Mitgliedern, eV aber nicht
gemeinnützig, plant Fanartikel herstellen zu lassen und möchte
diese dann an seine Mitglieder verkaufen. Zu den
Herstellungskosten, Porto und Verpackung soll noch ein kleiner
Aufschlag als Gewinn für die Vereinskasse aufgeschlagen
werden. Insgesamt wird der Gewinn eher 100 als 200 EUR pro
Jahr werden.
Frage: Muß eine Umsatzsteuermeldung erfolgen oder ist
aufgrund des geringen Wertes eine Befreiung möglich? Müsste
eine Befreiung vorab beantragt werden?

Kleinunternehmerregelung kann, wenn der Verein überhaupt Unternehmer ist, angewandt werden. Siehe dazu § 19 UStG. Allerdings fällt dabei die Vorsteuer-Abzugsmöglichkeit weg.

Der Gewinn ist dabei Nebensache bzw. unwichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

Frage: Muß eine Umsatzsteuermeldung erfolgen oder ist aufgrund des geringen Wertes eine Befreiung möglich? Müsste eine Befreiung vorab beantragt werden?

Kleinunternehmerregelung kann, wenn der Verein überhaupt Unternehmer ist, angewandt werden.

Ist das die Antwort auf die Fragen? Entweder man versteht die Frage so, ob eine generelle Umsatzstuerbefreiung für den Verein möglichst oder ob eine Befreiung von der Umsatzsteuermeldung möglich ist. Die Kleinunternehmerreglung bedeut schließlich nicht, dass keine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden müßte.
So wie es hier beschrieben wurde, muss selbstverständlich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Die ungestellte Frage, die hier noch ein bißchen mitklingt, ob auch Umsatzsteuer abgeführt werden muss, kann dann mit Verweis auf die Kleinunternehmerregelung beantwortet werden.
Diese Regelung ist jedoch keine Kann-Bestimmung. Was man kann, ist auf deren Anwendung zu verzichten.

Grüße