Hallo an Alle,
folgender Sachverhalt:
ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer mietet für seine Angestellten eine Wohnung an. Vermieter ist eine Privatperson, Mieter die Firma.
Diese Wohnung stellt der Unternehmer zwei seiner Angestellten gegen eine monatliche Miete, welche mit dem Nettolohn verrechnet wird, zur Verfügung.
Nun zahlt der Unternehmer monatlich noch einen Stromabschlag für diese Wohnung, die ebenfalls auf die Arbeitnehmer umgelegt wird.
Nun zwei Fragen zur Umsatzsteuer:
- meines Wissens ist die Vermietung an die Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei. Ist das korrekt?
- wie sieht es mit dem Vorsteuerabzug bei dem Stromabschlag aus. Kann der Unternehmer diese Vorsteuer abziehen, obwohl sowohl die Anmietung als auch die Weitervermietung umsatzsteuerfrei ist?
Vielen Dank für die Hilfe.
LG vom wicht