Liebes Forum,
ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf folgende Frage:
Eine Partnerschaftsgesellschaft kauft einen PKW (mit USt. - logisch). Diese möchte den PKW aber nicht behalten, sondern gleich an einen der Partner weitergeben. Dieser soll dafür den Nettopreis bezahlen.
Muss die Partnerschaftsgesellschaft dann auch 19 % USt. erheben und abführen? Dann würde die USt. für denselben Gegenstand doch doppelt erhoben und abgeführt, oder (nämlich einmal beim Hersteller und dann noch einmal bei der Partnerschaftsgesellschaft).
Mit anderen Worten: Könnte der Partner über den Umweg der Partnerschaftsgesellschaft selbst die 19% USt „sparen“?
Herzlichen Dank und beste Grüße
M.