Schönen guten Abend,
ich habe folgende Frage.
Wenn ein Mieter einer Gaststätte die Versicherung für seinen Laden über den Vermieter (Brauerei) weitergereicht bekommt, kann dann der Vermieter Umsatzsteuer auf die Versicherung aufschlagen?
Danke
Mitch
Schönen guten Abend,
ich habe folgende Frage.
Wenn ein Mieter einer Gaststätte die Versicherung für seinen Laden über den Vermieter (Brauerei) weitergereicht bekommt, kann dann der Vermieter Umsatzsteuer auf die Versicherung aufschlagen?
Danke
Mitch
Servus,
Jein.
USt-befreit ist die Verschaffung von Versicherungsschutz, unabhängig davon, wer den Versicherungsschutz verschafft.
Wenn aber - wie hier vermutlich der Fall - die Versicherung nur ein wirtschaftlich nicht trennbarer Teil einer Leistung ist, etwa die Gebäudeversicherung als Bestandteil der umgelegten Nebenkosten in einem Miet- oder Pachtvertrag, dann wird sie umsatzsteuerlich genauso behandelt wie die gesamte Leistung: Bei der Verpachtung einer Immobilie mit Verzicht auf USt-Befreiung fällt nicht der Anteil der gesamten Leistung, der z.B. auf Gebäudebrandversicherung entfällt, aus der USt-Bemessungsgrundlage heraus. Geht dann bloß ganz oder gar nicht.
Schöne Grüße
MM
Hi,
das spielt imho keine Rolle, da die Umsatzsteuer ja wieder als Vorsteuer geltend gemacht wird. Somit nur ein durchlaufender Posten.
Gruß Keki
Servus,
Umsatzsteuer ist ein bissel mehr als ein Rechenspielchen. Beispiel: Ein Lieferant in D weist auf seiner Rechnung 25% USt aus. Sind die 25% USt als Vorsteuer abziehbar, bloß weil sie auf der Rechnung stehen? Nein.
Genauso verhält es sich, wenn auf einen steuerfreien Umsatz unberechtigt USt ausgewiesen wird.
Von solchen Dingen wie § 19 I UStG, Wegfall des Vorsteuerabzuges bei einigen steuerfreien Umsätzen etc. mal abgesehen.
Daher ist die Frage berechtigt und wichtig.
Schöne Grüße
MM