Hallo Experten,
wie wird bei einem Gewerbetreibenden die Umsatzsteuer beim Kauf eines KFZ behandelt.
Kann er sie sofort in voller Höhe als Vorsteuer geltend machen ? Ich meine früher einmal gelesen zu haben, dass nur die Hälfte sofort abziehbar ist und die andere Hälfte zu den Anschaffungskosten hinzugerechnet wird.
Wer weiß mehr ?
Gruß
Nordlicht
Hallo Nordlicht,
wie Dir sicherlich bekannt ist, kann nicht jeder Gewerbetreibende
die Vorsteuer in Abzug bringen.
Für den Rest hilft vielleicht nachfolgende Internet-Seite:
http://handwerk.com/voller-vorsteuerabzug-fuer-betri…
Gruß Merger
Hallo,
wie Dir sicherlich bekannt ist, kann nicht jeder Gewerbetreibende
die Vorsteuer in Abzug bringen.
Natürlich ist mir das bekannt. Was hat das mit meiner Frage zu tun?
Für den Rest hilft vielleicht nachfolgende Internet-Seite:
Die hat mir in der Tat geholfen. Vielen Dank für den Link !
Gruß
Nordlicht
StBAnw
17. Februar 2012 um 22:00
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Hallo,
wie Dir sicherlich bekannt ist, kann nicht jeder Gewerbetreibende
die Vorsteuer in Abzug bringen.
Natürlich ist mir das bekannt. Was hat das mit meiner Frage zu
tun?
Vielleicht hat das was mit § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu tun?
Für den Rest hilft vielleicht nachfolgende Internet-Seite:
Die hat mir in der Tat geholfen. Vielen Dank für den Link !
Ist ein bißchen alt die Seite?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald