Hallo Experten,
angenommen jemand meldet ein Gewerbe an und optiert zum Vorsteuerabzug. Er/Sie besitzt seit drei Jahren ein Auto das jetzt geschäftlich genutzt werden soll. Für die laufenden Kosten soll die 1 % Regelung angewandt werden.
Wie muß unter diesen Umständen dieses Fahrzeug aktiviert werden ? Bruttopreis minus Abschreibung (50 % weil drei von sechs Jahren) oder nettopreis minus Abschreibung ? Wo bleibt im zweiten Fall die gezahlte MwSt.
Es geht bei dieser Frage nicht darum, den Steuerspareffekt zu maximieren, sondern die einfachste Lösung anzuwenden.
Danke für Eure Ratschläge.