Umsatzsteuer beim Geschäftsfahrzeug

Hallo Experten,

angenommen jemand meldet ein Gewerbe an und optiert zum Vorsteuerabzug. Er/Sie besitzt seit drei Jahren ein Auto das jetzt geschäftlich genutzt werden soll. Für die laufenden Kosten soll die 1 % Regelung angewandt werden.

Wie muß unter diesen Umständen dieses Fahrzeug aktiviert werden ? Bruttopreis minus Abschreibung (50 % weil drei von sechs Jahren) oder nettopreis minus Abschreibung ? Wo bleibt im zweiten Fall die gezahlte MwSt.

Es geht bei dieser Frage nicht darum, den Steuerspareffekt zu maximieren, sondern die einfachste Lösung anzuwenden.

Danke für Eure Ratschläge.

Hallo Experten,

hi,

angenommen jemand meldet ein Gewerbe an und optiert zum
Vorsteuerabzug. Er/Sie besitzt seit drei Jahren ein Auto das
jetzt geschäftlich genutzt werden soll. Für die laufenden
Kosten soll die 1 % Regelung angewandt werden.

  • es wird nicht für die laufenden kosten die 1% regel angewandt sondern für die bemessung der nutzungsentnahme

Wie muß unter diesen Umständen dieses Fahrzeug aktiviert
werden ? Bruttopreis minus Abschreibung (50 % weil drei von
sechs Jahren) oder nettopreis minus Abschreibung ? Wo bleibt
im zweiten Fall die gezahlte MwSt.

  • eigentlich mit dem teilwert - dieser entspricht dem zeitwert (schwacke) - der wird aber wohl dem unterstellten buchwert nach 3 jahren einigermaßen entsprechen - die umsatzsteuer ist nicht abzugsfähig und demzufolge auch nicht herauszurechnen und verbleibt als afa-volumen erhalten

gruß inder

Es geht bei dieser Frage nicht darum, den Steuerspareffekt zu
maximieren, sondern die einfachste Lösung anzuwenden.

Danke für Eure Ratschläge.