Umsatzsteuer berechnen oder nicht?

Hallo

nehmen wir mal an, ein Freiberufler wird von einer Vermittlungsagentur
betreut, die ihm hin und wieder Aufträge vermittelt.

Der Freiberufler selbst ist Umsatzsteuerbefreit, d.h. er setzt für seine Dienstleistung keine U-Steuer an.

Als Service bietet die Agentur die Rechnungsstellung an.

Nun erhält der Freiberufler eine Rechnungskopie und stellt fest, in der Rechnung ist sein Verdienst aufgeführt (ok), dann die Vermittlungsprovision der Agentur (die ihn ja eigentlich nichts an geht) und das Ganze dann plus Umsatzsteuer.

Er ist nun der Meinung die Agentur kann nur ihre Provision mit der Umsatzsteuer berechnen und nicht seinen Verdienst.

Wie seht ihr das?

LG
felicitas

Der Freiberufler selbst ist Umsatzsteuerbefreit, d.h. er setzt
für seine Dienstleistung keine U-Steuer an.

Er nutzt also die Kleinunternehmer-Regelung(?).

In diesem Fall darf er, wenn er Rechnungen schreibt, keine MwSt dazu addieren bzw. ausweisen.
Wenn das Ganze statt mit Rechnung mit Vertrag und Gutschrift läuft,
darf dort auch keine MwSt. in der Rechnung auftauchen.

Er muss also dem Auftraggeber klar machen, dass er Kleinunternehmer ist, und dass es so zu laufen hat.
Die Gutschrift muss also korrigiert werden.

Manche Auftraggeber/Kunden kapieren das nur schwer, es bleibt aber Fakt.

Wenn das mit dem Korrigieren gar nicht geht, kann/muss die zu Unrecht verinnahmte USt. wohl an das FA abgeführt werden (dazu gibt es ein passendes Feld in der Umsatzsteuererklärung).
Hierzu schreibt hoffentlich noch jemand Anderes was Genaueres.

Wenn unser Dienstleister öfter Unternehmen als Kunden hat, sollte er mal darüber nachdenken, ob es sinnvoller und vielleicht auch wirtschaftlicher ist, ab kommendem Jahr auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten.
Wenn es sein erster Umsatz in diesem Jahr ist, kann er auch ganz locker jetzt entscheiden, kein KleinU. meh zu sein.
An den Verzicht auf die KU-Regelung ist er dann aber 5 Jahre gebunden.

Rechnungskopie … sein Verdienst … dann
die Vermittlungsprovision der Agentur (die ihn ja eigentlich
nichts an geht)

Für ihn ist m. E. nur das relevant, was er bekommt.
Was immer da sonst noch drauf steht.

LG
JK

Hallo

vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt:

in dem fiktiven Fall ist der Freiberufler kein Kleinunternehmer, muss aber aufgrund seiner Dienstleistung keine Umsatzsteuer berechnen, das ist Fakt.

Er schreibt auch nicht die Rechnung an das Unternehmen, sondern die Vermittlungsagentur bietet die Rechnungsstellung als Service an, den er nutzt.

Die Vermittlungsagentur erhält vom Unternehmen eine Provision.

Die Agentur stellt nun die Rechnung mit
a) Betrag für den Freiberufler
b) der eigenen Provision
= Summe X plus Umsatzsteuer.

d.h. das Unternehmen zahlt auch auf den Betrag für den Freiberufler Umsatzsteuer, obwohl dafür eigentlich keine zu zahlen ist, da der Freiberufler keine stellen muss.

Beispiel:
Kosten Freiberufler 1000,00 €

  • Provision Agentur 200,00 €
    = 1200 € + 228 € Umsatzsteuer = 1428 €.

Der Freiberufler erhält seine 1000 €, die Vermittlungsagentur vereinnahmt 200 + 228 € Umsatzsteuer = 428 €.

Umsatzsteuerpflichtig wären m.E. nur 200 € Provision + 38 € Umsatzsteuer.
Das Unternehmen hat so mit 190 € Umsatzsteuer zuviel gezahlt und die Agentur 190 € mehr berechnet.

Übrigens: der Freiberufler fällt unter die Katalogberufe.

LG

Um zu klären ob das nun korrekt ist oder nicht müsste man genau wissen, welche Leistung der Freiberufler erbringt und welche die Agentur. Ich könnte mir vorstellen, dass die Leistung des Freiberuflers steuerfrei ist (an die Agentur), die Leistung der Agentur an den Endkunden aber steuerpflichtig, da in die Leistung noch andere Bestandteile „reingemischt“ wurden.

Gruß

Jörg

Servus,

damit aus dem ganzen kein lustiges Ratespielchen wird:

Der Schwede hat schon eine der beiden wesentlichen Rückfragen gestellt - warum ist die Leistung USt-frei?

Die zweite heißt:

  • Fakturiert die Agentur tatsächlich im Namen und auf Rechnung des Selbständigen, und ihre Provision ist eine davon unabhängige Leistung? Wer ist Auftragsnehmer ggü. dem Endkunden - die Agentur oder derjenige, der die Leistung ausführt?

Schöne Grüße

MM

Hallo

Frage hat sich erledigt. Vielen Dank.

LG

Hallo die Dame,

ich habe so einen Fall in der Mandantschaft, aber anders geregelt.

Es kommt auch auf die vertraglichen Beziehungen an. Wenn der Vermittler ähnlich einem Verleiher auftritt, erbringt nur er die Dienstleistung an den Kunden. Da er die besonderen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht erfüllt - bei mir geht es um ärztliche Leistungen-. Dann ist alles steuerpflichtig.

Ich habe das so geregelt, dass der Dritte den Vertrag unmittelbar mit dem Kunden abschließt und in der Abrechnung des Vermittlers ausdrücklich genannt ist, dass das Honorar für den Dritten im fremden Namen und auf fremde Rechnung vereinnahmt wird. Dann ist das beim Vermittler nur ein echter durchlaufener Posten und verteuert die Leistung bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Kunden nicht!

MfG

Zardoz

Frage hat sich erledigt. Vielen Dank.

Magst Du kurz erzählen wie?

Hier gibt es eine ähnliche Diskussion:
http://www.gutefrage.net/frage/umsatzsteuer-berechne…

LG

Hallo

Rücksprache hat zwischen Steuerberater und Agentur stattgefunden, Zahlung an Freiberufler ist durchlaufend, U-Steuer also nur auf Vermittlungsprovision.

LG