Umsatzsteuer Comedian

Hallo Experten,

unterliegt ein Comedian dem ermäßigten Steuersatz oder dem vollen Steuersatz, wenn er bei einer Veranstaltung mit auftritt, z.B. einer Messe?

Herzlichen Dank

LG
Anysa

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG sollten das wohl 7% sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html

  • Abschnitt 166 ff der UStR

http://195.243.173.120/persoline/servlet/SearchResul…