Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem.
Ich springe gelegentlich für einen freiberuflichen Kollegen
ein. Für diese Aufträge hat er mir sonst immer voll meinen
Anteil ausbezahlt.
1.) Wenn er Ihnen den Anteil ausbezahlt, bekommt er also das Geld direkt, weil er unter seinem Namen dem Auftraggeber eine Rechnung über seine Leistung geschrieben hat. Ist das so richtig?
Dann ist das erstmal sein Erlös, auf den er die von ihm in Rechnung gestellte USt ans FA abführen muß (wenn er ein „Normalfall“ ist - ich weiß ja nichts Näheres).
2.) 2. Vorgang: Das Ausbezahlen Ihres Anteils muß ja irgendeine Grundlage haben - schreiben Sie ihm über Ihre Arbeit eine Rechnung / haben Sie einen Vertrag gemacht?
Dann ist die Bezahlung von ihm an Sie ein Aufwand für ihn, allerdings - wenn Sie ihm eine ordnungsgemäße Rechnung schreiben - ohne Vorsteuer, da Sie die ja in Ihren Rechnungen als Kleinunternehmer nicht ausweisen dürfen. Kriegt er also nicht vom FA wieder.
Ich arbeite selbst freiberuflich (mit ordentlich angemeldeter
Steuernummer etc.), bin Kleinunternehmer, habe aber gerade
erst als Existtenzgründer angefangen und komme bisher auch
noch nicht über diese 17.500 Euro Umsatz im Jahr, wonach ich
(so verstehe ich es) umsatzsteuerbefreit bin (stimmt doch,
oder sehe ich das falsch?).
USt-frei ist das nicht, die USt wird nur nicht erhoben (vgl. §4 und §19 UStG)…
Er bezahlt Umsatzsteuer. Plötlich ist ihm eingefallen, dass,
wenn er mir das Geld brutto auszahlt, er später vom Finanzamt
belangt werden kann. Also, dass das Amt sich die 19 % von ihm
holt, weil ich umsatzsteuerbefreit bin.
Wenn er seine Erlöse ordnungsgemäß versteuert (mit Rechnung schreiben und allem Drumherum) hat das FA doch die USt schon in dem Moment, in dem sein Erlös in seiner USt-VA auftaucht - das Entgelt für die Leistung, die ja Sie eigentlich erbringen und das er Ihnen auch bezahlen will, beinhaltet für ihn nicht die USt. Wenn Sie den Bruttobetrag bekommen, haben Sie ihm also quasi mehr für Ihre Leistung in Rechnung gestellt, als das Entgelt, das er dem Auftraggeber berechnet hat.
Jetzt behält er also
immer die 19 %. Ist bei 1000 Euro ja schon eine ganze Menge.
Kann er das machen? Ich war bisher der Meinung, dass er für
Geld, das er ja quasi nur „durchwinkt“, keine Umsatzsteuer
zahlt.
Ein durchlaufender Posten ist das, wenn alles korrekt gehandhabt wird, nicht, s.o. Rechnung etc.
Anders ist es, wenn Sie selbst in Ihrem Namen direkt an den Auftraggeber Ihres Kollegen eine Rechnung schreiben (ohne USt-Ausweis), das Geld aber auf das Konto des Kollegen überwiesen wird. Dann ist das quasi „falsch gelandet“ und wird einfach an Sie weitergeleitet.
Hat er Recht oder will er mich übers Ohr hauen?
Ich glaube, Sie sollten sich mal zusammensetzen und auseinanderfriemeln, aus welchen Vorgängen sich dieses „Dreieck“ zusammensetzt und jeden einzelnen davon steuerlich beurteilen. Wahrscheinlich haben Sie nur keinen Abrechnungsmodus / Vertrag mit Hand und Fuß, sonst hätten sich wohl diese Fragen gar nicht erst ergeben.
Vielen Dank für Ihre Mühe
gern geschehen - hoffentlich hat’s was geholfen
Grüße
Claudi
Beste Grüße von der Ostsee
Thomas Mandt