Umsatzsteuer einbehalten?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgendes Problem.

Ich springe gelegentlich für einen freiberuflichen Kollegen ein. Für diese Aufträge hat er mir sonst immer voll meinen Anteil ausbezahlt.

Ich arbeite selbst freiberuflich (mit ordentlich angemeldeter Steuernummer etc.), bin Kleinunternehmer, habe aber gerade erst als Existtenzgründer angefangen und komme bisher auch noch nicht über diese 17.500 Euro Umsatz im Jahr, wonach ich (so verstehe ich es) umsatzsteuerbefreit bin (stimmt doch, oder sehe ich das falsch?).

Er bezahlt Umsatzsteuer. Plötlich ist ihm eingefallen, dass, wenn er mir das Geld brutto auszahlt, er später vom Finanzamt belangt werden kann. Also, dass das Amt sich die 19 % von ihm holt, weil ich umsatzsteuerbefreit bin. Jetzt behält er also immer die 19 %. Ist bei 1000 Euro ja schon eine ganze Menge. Kann er das machen? Ich war bisher der Meinung, dass er für Geld, das er ja quasi nur „durchwinkt“, keine Umsatzsteuer zahlt. Hat er Recht oder will er mich übers Ohr hauen?

Vielen Dank für Ihre Mühe

Beste Grüße von der Ostsee

Thomas Mandt

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgendes Problem.

Ich springe gelegentlich für einen freiberuflichen Kollegen
ein. Für diese Aufträge hat er mir sonst immer voll meinen
Anteil ausbezahlt.

1.) Wenn er Ihnen den Anteil ausbezahlt, bekommt er also das Geld direkt, weil er unter seinem Namen dem Auftraggeber eine Rechnung über seine Leistung geschrieben hat. Ist das so richtig?
Dann ist das erstmal sein Erlös, auf den er die von ihm in Rechnung gestellte USt ans FA abführen muß (wenn er ein „Normalfall“ ist - ich weiß ja nichts Näheres).

2.) 2. Vorgang: Das Ausbezahlen Ihres Anteils muß ja irgendeine Grundlage haben - schreiben Sie ihm über Ihre Arbeit eine Rechnung / haben Sie einen Vertrag gemacht?
Dann ist die Bezahlung von ihm an Sie ein Aufwand für ihn, allerdings - wenn Sie ihm eine ordnungsgemäße Rechnung schreiben - ohne Vorsteuer, da Sie die ja in Ihren Rechnungen als Kleinunternehmer nicht ausweisen dürfen. Kriegt er also nicht vom FA wieder.

Ich arbeite selbst freiberuflich (mit ordentlich angemeldeter
Steuernummer etc.), bin Kleinunternehmer, habe aber gerade
erst als Existtenzgründer angefangen und komme bisher auch
noch nicht über diese 17.500 Euro Umsatz im Jahr, wonach ich
(so verstehe ich es) umsatzsteuerbefreit bin (stimmt doch,
oder sehe ich das falsch?).

USt-frei ist das nicht, die USt wird nur nicht erhoben (vgl. §4 und §19 UStG)…

Er bezahlt Umsatzsteuer. Plötlich ist ihm eingefallen, dass,
wenn er mir das Geld brutto auszahlt, er später vom Finanzamt
belangt werden kann. Also, dass das Amt sich die 19 % von ihm
holt, weil ich umsatzsteuerbefreit bin.

Wenn er seine Erlöse ordnungsgemäß versteuert (mit Rechnung schreiben und allem Drumherum) hat das FA doch die USt schon in dem Moment, in dem sein Erlös in seiner USt-VA auftaucht - das Entgelt für die Leistung, die ja Sie eigentlich erbringen und das er Ihnen auch bezahlen will, beinhaltet für ihn nicht die USt. Wenn Sie den Bruttobetrag bekommen, haben Sie ihm also quasi mehr für Ihre Leistung in Rechnung gestellt, als das Entgelt, das er dem Auftraggeber berechnet hat.

Jetzt behält er also

immer die 19 %. Ist bei 1000 Euro ja schon eine ganze Menge.
Kann er das machen? Ich war bisher der Meinung, dass er für
Geld, das er ja quasi nur „durchwinkt“, keine Umsatzsteuer
zahlt.

Ein durchlaufender Posten ist das, wenn alles korrekt gehandhabt wird, nicht, s.o. Rechnung etc.
Anders ist es, wenn Sie selbst in Ihrem Namen direkt an den Auftraggeber Ihres Kollegen eine Rechnung schreiben (ohne USt-Ausweis), das Geld aber auf das Konto des Kollegen überwiesen wird. Dann ist das quasi „falsch gelandet“ und wird einfach an Sie weitergeleitet.

Hat er Recht oder will er mich übers Ohr hauen?

Ich glaube, Sie sollten sich mal zusammensetzen und auseinanderfriemeln, aus welchen Vorgängen sich dieses „Dreieck“ zusammensetzt und jeden einzelnen davon steuerlich beurteilen. Wahrscheinlich haben Sie nur keinen Abrechnungsmodus / Vertrag mit Hand und Fuß, sonst hätten sich wohl diese Fragen gar nicht erst ergeben.

Vielen Dank für Ihre Mühe

gern geschehen - hoffentlich hat’s was geholfen

Grüße
Claudi

Beste Grüße von der Ostsee

Thomas Mandt

Hallo Claudi,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Wie ich sehe, hätte ich mich etwas konkreter ausdrücken sollen. Ich habe die Antwort jetzt so verstanden, dass es so wie er es macht ok ist und ich jetzt von ihm 19 Prozent auf meinen Anteil weniger bekomme.

Falls ich das falsch verstanden habe, darf ich mein Problem vielleicht nach bestem Wissen etwas konkretisieren. Also er bekommt einen Auftrag. Es geht übrigens um Fotografieleistungen. Er ruft mich an und ich übernehme, wenn ich kann den Auftrag.

Die Abrechnung macht er dann komplett allein mit dem Auftraggeber. Von dem bekommt er das Auftragsentgeld komplett. Dann dröselt er das Geld auf, in dem auch noch andere Kosten für den Aquisiteur, fürs Labor etc. beinhaltet sind. Jeder, ich auch, bekommt seinen Anteil. Quasi do ähnlich wie Lohn. Dafür schreibe ich ihm keine Rechnung. Er überweist das Geld dann einfach.

Mir schickt er lediglich eine Abrechnung, wo ich die Verteilung des Geldes nachverfolgen kann. Einen Vertrag gibt es nicht. Bisher (seit über einem Jahr) hat er immer nur angekündigt einen Vertrag aufzusetzen, blieb allerdings bei der Ankündigung. Also haben wir quasi so etwas wie eine Handschlag-Vereinbarung.

Mich macht nur der Fakt stutzig, dass er nach einem Jahr Zusammenarbeit plötzlich auf die Idee mit dem Einbehalten der Umsatzsteuer kommt. Vorher hab ich meinen Anteil von soundsoviel Prozent des Auftragsgewinns bekommen und gut. Jetzt schrumpft das natürlich um fast ein Fünftel.

Naja, so sieht’s aus. Vielleicht darf ich mit den zusätzlichen Informationen noch einen kleinen Antwortnachschlag ertwarten. Wenn nicht, dann nochmals vielen Dank für die Antwort und ich wünsche ein schönes Wochenende. Kommen Sie gut durch das Wetter.

Beste Grüße Thomas

Hallo Claudi,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Wie ich sehe,
hätte ich mich etwas konkreter ausdrücken sollen. Ich habe die
Antwort jetzt so verstanden, dass es so wie er es macht ok ist
und ich jetzt von ihm 19 Prozent auf meinen Anteil weniger
bekomme.

Darauf läuft es letztendlich hinaus

Falls ich das falsch verstanden habe, darf ich mein Problem
vielleicht nach bestem Wissen etwas konkretisieren. Also er
bekommt einen Auftrag. Es geht übrigens um
Fotografieleistungen. Er ruft mich an und ich übernehme, wenn
ich kann den Auftrag.

Die Abrechnung macht er dann komplett allein mit dem
Auftraggeber. Von dem bekommt er das Auftragsentgeld komplett.

So hatte ich das auch interpretiert

Dann dröselt er das Geld auf, in dem auch noch andere Kosten
für den Aquisiteur, fürs Labor etc. beinhaltet sind. Jeder,
ich auch, bekommt seinen Anteil. Quasi do ähnlich wie Lohn.
Dafür schreibe ich ihm keine Rechnung. Er überweist das Geld
dann einfach.

Mir schickt er lediglich eine Abrechnung, wo ich die
Verteilung des Geldes nachverfolgen kann.

Steht da evtl. „Gutschrift“ drauf?
Ist da an irgendeiner Stelle „Umsatzsteuer“ erwähnt, „netto“ oder „brutto“?

Einen Vertrag gibt

es nicht. Bisher (seit über einem Jahr) hat er immer nur
angekündigt einen Vertrag aufzusetzen, blieb allerdings bei
der Ankündigung. Also haben wir quasi so etwas wie eine
Handschlag-Vereinbarung.

Mich macht nur der Fakt stutzig, dass er nach einem Jahr
Zusammenarbeit plötzlich auf die Idee mit dem Einbehalten der
Umsatzsteuer kommt. Vorher hab ich meinen Anteil von
soundsoviel Prozent des Auftragsgewinns

„Auftragsgewinn“: Da liegt der Hund begraben.
Gewinn = Erlös minus Aufwand
Erlös = netto, ohne USt
Die USt, die er in Rechnung stellt und auch mit überwiesen bekommt, ist für den Unternehmer kein Gewinn. Er leitet sie weiter ans Finanzamt.
Wenn er also von der Brutto-Einnahme den USt-Anteil ans FA abführt, bleibt zum restlichen Verteilen nur noch der Netto-Rest, das eigentliche Entgelt.
Beispiel für die frühere Handhabung:
Er stellt dem Auftraggeber 1.000 für die Leistung in Rechnung zuzüglich 190 USt und bekommt 1.190 aufs Konto.
Der Einfachheit halber haben Sie jetzt den ganzen Auftrag erledigt, und keiner sonst bekommt was ab. Mit Ihnen wurden 1.190 abgerechnet und überwiesen.
Hat der Kollege 0 übrig.
Auf seinen Erlös, den er in der USt-Voranmeldung dem Finanzamt in Höhe von 1.000 erklären muß, muß er 190 ans FA bezahlen.
Jetzt bleiben ihm dann 0 minus 190 übrig, weil er die USt einmal ans Finanzamt und einmal an Sie bezahlt hat.
Da ist er wohl dann auch drauf gekommen.

bekommen und gut.

Jetzt schrumpft das natürlich um fast ein Fünftel.

Letztendlich haben Sie jetzt nicht weniger sondern vorher zuviel…

Wenn Sie ihm statt Handschlag eine ordentliche Rechnung über die Leistung schreiben würden, würden Sie auf Grund seiner Abrechnung auch 1.000 in Rechnung stellen + 190 Märchensteuer, die 1.190 von ihm bekommen und 190 davon ans FA bezahlen müssen (wenn Sie kein Kleinunternehmer wären).
Das wäre also dasselbe Ergebnis (1.000) wie jetzt.
Bei ihm sieht das buchhalterisch wohl jetzt so aus, daß er 1.000 Erlös hat minus 1.000 Aufwand (Zahlung an Sie, darf er keine Vorsteuer rausziehen, weil keine Rechnung zu Grunde liegt), bleiben ihm 0.

Naja, so sieht’s aus. Vielleicht darf ich mit den zusätzlichen
Informationen noch einen kleinen Antwortnachschlag ertwarten.
Wenn nicht, dann nochmals vielen Dank für die Antwort und ich
wünsche ein schönes Wochenende. Kommen Sie gut durch das
Wetter.

Beste Grüße Thomas

Auch schönes Wochenende,
hier in Göttingen schneits ununterbrochen
Claudia

Ich gehe davon aus, das du keine Rechnungen ausstellst.
Wenn die Rechnungen von Ihm an die Kunden/Auftraggeber ausgestellt werden, ist es nicht richtig, das er die Umsatzsteuer einbehält.
Wissen die Kunden/Auftraggeber denn von dir? Tritts du als Unternehmer auf??

hallo claudia,

nochmals vielen dank für die mühe. naja, dann ist ja wohl alles so ok, wie er’s jetzt macht. jetzt kann ich ja nur hoffen, dass er nicht auf die idee kommt, das geld bzw. den umsatzsteuerlichen anteil, den er mir aus eigener schussligkeit schon gezahlt hat, wieder zurück zu verlangen. ich muss gestehen, so richtig warm werde ich nicht mit dem thema steuern und so. vielleicht muss ich mich wirklich mal nach ‚nem steuerberater umschauen. hab‘ also nochmals vielen dank und einen guten und möglichst rutschfreien start in die woche. hier in rostock hat es heute nur gefusselt. aber kleinflocken machen auch haufen. mein auto hab’ ich schon seit tagen nicht mehr gesehen.

beste grüße
thomas

Hallo Werner,

Vielen Dank für die Antwort. Ich gebe zu, ich habe mich wohl nicht wirklich umfassend ausgedrückt bei meiner Frage. Vielleicht darf ich mein Problem vielleicht nach bestem Wissen etwas konkretisieren. Also er bekommt einen Auftrag. Es geht übrigens um Fotografieleistungen. Er ruft mich an und ich übernehme, wenn ich kann den Auftrag. Die Abrechnung macht er dann komplett allein mit dem Auftraggeber. Von dem bekommt er das Auftragsentgeld komplett. Dann dröselt er das Geld auf, in dem auch noch andere Kosten für den Aquisiteur, fürs Labor etc. beinhaltet sind. Jeder, ich auch, bekommt seinen Anteil. Quasi do ähnlich wie Lohn. Eine Rechnung schreibe ich ihm nicht, da der Gewinn bei den Aufträgen vorher nicht kalkulierbar ist (man macht quasi Fotos und freut sich dann hinterher über jedes verkaufte. Können also mal weniger oder mal mehr Fotos sein). Er überweist das Geld dann einfach. Der Auftraggeber nimmt mich als Angestellter von meinem Bekannten war. Mir schickt er lediglich eine Abrechnung, wo ich die Verteilung des Geldes nachverfolgen kann. Einen Vertrag gibt es nicht. Bisher (seit über einem Jahr) hat er immer nur angekündigt einen Vertrag aufzusetzen, blieb allerdings bei der Ankündigung. Also haben wir quasi so etwas wie eine Handschlag-Vereinbarung. Mich macht nur der Fakt stutzig, dass er nach einem Jahr Zusammenarbeit plötzlich auf die Idee mit dem Einbehalten der Umsatzsteuer kommt. Vorher hab ich meinen Anteil von soundsoviel Prozent des reinen Auftragsgewinns. Jetzt schrumpft das natürlich um fast ein Fünftel. Wenn er allerdings Recht hat, hab‘ ich wohlmöglich bisher zu viel von ihm bekommen. Ich hoffe, ich habe es jetzt etwas konkreter formuliert. Vielleicht darf ich mit den zusätzlichen Informationen noch einen kleinen Antwortnachschlag erwarten. Wenn nicht, dann nochmals vielen Dank für die Antwort. Komm gut durchs Wetter.

Beste Grüße von der Ostsee
Thomas

Ich glaube, das das Einbehalten der Umsatzsteuer so nicht ganz richtig ist. Fakt ist, das die Umsatzsteuer auf ein bestimmtes Nettoentgelt vom Auftraggeber gezahlt wird. Der Rechnungsaussteller ist nur Gehilfe des Finanzamtes, d.h. die Umsatzsteuer wird nur stellvertretend für das Finanzamt eingenommen und wird dann an das zuständige Finanzamt abgeführt. Warum er die Umsatzsteuer vom deinem Anteil abzieht, erschließt sich mir so nicht.
Ich glaube, das das so nicht in Ordnung ist.
Ein Beispiel:

Fotoarbeiten 100
Material 100
Gesamt 200
Umsatzst 38
Gesamt 238

dein Anteil 20 % von den Fotoarbeiten = 20 Euro
Auszahlung an dich 20 Euro
Abzuführen an das Finanzamt 38 Euro

Noch einen schönen Tag, und ich hoffe wir sind jetzt beide auf der selben Schiene.

Vielen Dank für die Antworten. Ich sehe, dass ich mich in dieses Thema doch etwas einarbeiten muss, auch für die Zukunft.

beste Grüße