Umsatzsteuer/Einkommensteuer

Guten Tag,

mal ein par Fragen zum Thema Einkommensteuer und Umsatzsteuer.

2009 habe ich Zivildienst gemacht,seit September mich selbstständig gemacht und dazu einen Gründerzuschuss beantragt den ich auch erhalte.
Jetzt will ich für dieses Jahr die Einkommensteuer und Umsatzsteuer berechnen.
Nur was zählt jetzt eig. alles zur Einkommensteuer und zur Umsatzsteuer?

Grober Überblick zu den Einnahmen:
Jan.-Aug. Zivildienst -> Unterhaktssicherung+Sold
Sept.-Dez. -> Gründerzuschuss
Sept.-Dez. -> Rechn.aus versch. Dienstleistungen

Insgesamt habe ich ca. 18.000,-€ Eingänge im gesamten Jahr über gehabt. (Da ist auch alles vom Zivildienst und Gründerzuschuss mit drin)
Sind die 18000€ jetzt als Umsatz zusehen oder als Einnahme? Was besteuert jetzt das Finanzamt?

Nehme ich jetzt die 18000€ - Ausgaben für Wohnung, Auto…und der Rest ist dann Einnahme?

Bitte helft mir!
Freu mich schon auf Antworten

M.f.G.
Andy

LEIDER BIN ICH NUR SPEZIELL AUF LOHNSTEUER UND REINE
EINKOMMENSTEUER-VORGÄNGE SPEZIALISIERT.
(Arbeitnehmer-Einkünfte, Kapitalerträge, Vermietung und
Verpachtung, Renten u. ähnliches. Im Zusammenhang mit
Umsatzsteuer bin ich zu „jungfräuliche“. Da will ich
nicht auf KLUG machen und was mitteilen, wo ich nicht
absolut sicher bin.

Hoffe, das ist auch in DEINEM Interesse.

Gruss

H. Westhoff

Hallo Andy,

zu Deinen Fragen:

  1. Deine Einnahmen aus der Wehrdienstzeit sind steuerfrei.
  2. zu Deinem Dienstleistungsunternehmen: rechne mal: Umsätze (= Rechnungen, die Du ausgestellt hast) + Förderung vom Staat + Ausgaben (im Zusammenhang mit Unternehmen, z. B. Miete für ein Büro, Fahrten zu den Kunden, Anschaffungkosten für Werkzeug, Schreibtisch etc.). Kommen dabei Einnahmen unter 7664 Euro raus, fällt auch hier keine Einkommensteuer an.

zur Umsatzsteuer: hast Du bei Deinen Rechnungen überhaupt Umsatzsteuer berechnet?

Da Deine Einnahmen wahrscheinlich gering sind, kannst Du von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Das heißt, Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, musst also keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dann kannst Du bei den Anschaffungskosten auch keine Vorsteuer ziehen.

Habe leider jetzt keine Zeit mehr, wenn Du noch Fragen hast, kannst Du dich wieder an mich wenden. bin jedoch erst im zweiten Lehrjahr (steuerfachangestellte), meine Angaben also ohne Gewähr.

viele Grüße
Maria

Hallo Andy -

Es tut mir Leid, ich bin kein Experte zu diesem Thema. Habe das auch schon mehrfach geändert in meinem Profil - offensichtlich ohne Erfolg! Sorry!!!

TexasLady

Hallo Andy,

noch ein Nachtrag: Existenzgründer können vom Arbeitsamt das Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III erhalten oder zwischen diesem Überbrückungsgeld und dem Existenzgründerzuschuss wählen. Beide Leistungen waren schon immer steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG). Das Überbrückungsgeld musste aber im Gegensatz zum Existenzgründerzuschuss bisher in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden. Konsequenz: Dieses steuerfreie Geld hat den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen erhöht. Rückwirkend zum 1.1.2003 ist auch das Überbrückungsgeld vom Progressionsvorbehalt ausgenommen worden (§ 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Also, falls ich das richtig verstanden habe, ist das Geld, das Du als Unternehmensgründer erhältst, steuerfrei. Zu versteuern wäre also nur der Gewinn Deines Unternehmens, dieser wird aber wahrscheinlich unter 7664 Euro sind und somit STEUERFREI.

viele Grüße
Maria

Ej super ich danke Dir!
Und du bist erst im 2. Lehrjahr? Da weißt du ja schon richtig viel!

Schön dass ich Dich fragen darf wenn ich wieder was hab!

Vielleicht kann ich Dir auch irgendwann mal helfen.
Hast du eine Emailadresse? Bin selten bei wer-weiß-was.

M.f.G.
Andreas

hallo,

meine emailadresse: [email protected].
Falls Du wieder mal fragen hast, kannst du diese an mich stellen.

Ob alles auch so stimmt, wie ich Dir schreibe, weiß ich nicht 100-prozentig.

viele Grüße

Guten Tag,

es tut mir leid, aber bei der Umsatzsteuer bin ich hoffnungslos überfragt. Ich wünsche Dir geschäftlich und privat weiterhin viel Erfolg:Sept.-Dez. -> Rechn.aus versch. Dienstleistungen

Herzliche Grüsse und ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest

Willi

Guten Abend,

Du musst grundsätzlich zwischen deiner selbständigen Tätigkeit und nicht selbständiger Tätigkeit unterscheiden.

Selbständige Tätigkeit:
Gründerzuschuss und Rechnungen aus versch. Dienstleistungen. Der Gründerzuschuss unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuerpflicht, event. sogar nicht einmal der Einkommensteuer (hier müsste man genau wissen für was genau der Zuschuss gewährt wurde). Um die Umsatzsteuerpflicht der restl. Einnahmen zu beurteilen, müsste ich wissen was für ein Gewerbe Du angemeldet hast, was für Umsätze Du tätigst, ob Du eingetragener Kaufmann bist und somit buchführungspflichtig oder nicht oder ob Du die Kleinunternehmer-Regelung gewählt hast. Im Grundsatz gilt: alle in Deutschland getätigten Umsätze sind Umsatzsteuer pflichtig, Ausnahmen stehen im §3UStG. Berechnung:frowning:Betriebs-)Einnahmen-(Betriebs-)Ausgaben. z.B. Einnahmen Dienstleist. (netto)- Bürobedarf (netto)= xxx + Umsatzsteuererklärung/Voranmeldung MwSt-VorSt= yyy

Rest=nichtselbstädige Tätigkeit und grundsätzlich ESt pflichtig, der Gewinn/Verlust aus selbst. Tätigkeit ist auch Einkommensteuerpflichtig.
Berechnung: Einnahmen-Werbungskosten.

Es ist sehr schwirig dir etwas konkretes zusagen ohne den genauen Hintergrund zu kennen. Ich rate dir deshalb dich von einem Steuerberater beraten zu lassen, er kann dir alles genauer erklären.

Liebe Grüße

Bitte NICHT alleine machen! Könnte teuer werden mit so wenig Sachkenntnis. Hilfe bei einem Buchführungsunternehmen suchen. Ist meist günstiger als ein Steuerberater. Ich berate schon seit Jahren Existenzgründer, und durfte auch schon einge „vor dem Finanzamt retten“ die ihr Glück allein versuchten. Wenigstens zum Anfang der Selbständigkeit, einmal richtig machen lassen, und dann, wenn immernoch gewollt, selbst versuchen. Ist m.E. der bessere Weg.

Liebe Grüße

M.R.