Umsatzsteuer ermäßigt

Ein Unternehmer führt Hausmeisterleistungen etc. aus. Er erhält von einem anderen Unternehmen, einem Gartenbaubetrieb, eine Rechnung über Pflanzen und Arbeitsleistungen, wobei die Pflanzen mit 7% und der Rest mit 19% USt in Rechnung gestellt werden. Diese Rechnung muss der Hausmeisterservice wiederum an seinen Kunden weiterberechnen. Normalerweise erstellt er nur Rechnungen mit 19% Umsatzsteuer. Wie verhält es sich in diesem Fall? Berechnet er auch einen Teil der Rechnung mit 7% weiter?

Was ist denn das „etc.“, das er in diesem Fall liefert?

Liefert er die Pflanzen oder liefert er gärtnerische Leistungen, für die er die Pflanzen verwendet?

Schöne Grüße

MM

Der Unternehmer führt Hausmeisterdienste aus wie Treppenhausreinigung, Kleinrep. oder Gartenarbeiten. In diesem Fall wurden Gartenarbeiten inkl. Neupflanzungen bei einem anderen Unternehmen beauftragt. Diese erhaltene Leistung wird wiederum an den Kunden des Hausmeisterdienstes verkauft.

Servus,

wenn die bezogene Leistung „Gartenarbeit inkl. Neupflanzung“ war, ist bereits die erhaltene Rechnung falsch, weil die dann ausgeführte einheitliche Leistung nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Die separate Fakturierung von gelieferten Pflanzen wäre nur richtig, wenn der Gartenbaubetrieb mit der Lieferung von Pflanzen beauftragt worden wäre.

Das ist aber nicht das Problem des Hausmeisters.

Dieser fakturiert ganz schlicht die beauftragten Gartenarbeiten einschließlich Neupflanzung mit 19% USt. Er hat ja nicht die Pflanzen geliefert, sondern die fertige Neugestaltung der Außenanlage.

Schöne Grüße

MM

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So war auch meine Überlegung…die Hausmeisterfirma berechnet komplett mit 19%. Ich war mir nicht sicher, ob die Rechnung vom Gartenbaubetrieb überhaupt richtig ist. Anscheinend dann wohl nicht.
Danke für die schnelle Antwort. :smile:

Servus,

interessant wäre das, wenn die Arbeit am Wert der gesamten Leistung einen eher geringen Anteil ausmacht - wenn z.B. einer mit dem Fuß-Blumenzwiebelpflanzer über eine Grünfläche rennt und in einer halben Stunde 130 Narzissenbulben versenkt. Ich habe dazu jetzt nicht im UStAE herumgewühlt, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass das dann als Lieferung der Narzissenbulben „frei Standort“ zum ermäßigten Steuersatz zu akzeptieren wäre.

Schöne Grüße

MM