Hallo
Ich habe Post vom Finanzamt bekommen das ich noch Umsatzsteuer zu zahlen habe, da es aber ein sehr hoher Betrag ist und ich auch erst nächstes Jahr ein Teil oder auch alles zurückbekommen würde möchte ich mal wissen ob man das nicht gleich mit allem verrechnen kann???
Stundung von Steuerzahlungen ist genau bei der USt (und beiläufig auch bei der LSt) eine sehr heikle Angelegenheit, weil in beiden Fällen die fällige Steuer zu keinem Zeitpunkt dem Unternehmer gehört hat. Im einen Fall ist er Inkassoagentur des Fiskus, im anderen Fall Clearing-Dienstleister für seinen Arbeitnehmer.
Im vorliegenden Fall kann eine Stundung der USt zur späteren Verrechnung mit einem Guthaben in Frage kommen, wenn der Kauf, der zu dem Vorsteuerabzug später berechtigt, bereits getätigt ist, oder wenn eindeutig gezeigt werden kann, dass dieser Kauf „unausweichlich“ ist und in jedem Fall vorgenommen werden muss.
Alle anderen Fälle eines erwarteten USt-Guthabens scheinen mir viel zu vage für einen erfolgversprechenden Stundungsantrag zu sein.
Aber probieren kannst Dus immer. Grundregel: Darstellen, warum die Zahlung überraschend kommt - zeigen, dass sie existenzbedrohend wäre - nachweisen, warum die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt (in diesem Fall Verrechnung) viel eher geleistet werden kann als jetzt.
Hallo
Ich habe Post vom Finanzamt bekommen das ich noch Umsatzsteuer
zu zahlen habe,
Nein du hast sie nicht zu zahlen, denn du hast sie für den staat vereinnahmt und weiterzureichen. also gib dem Staat was des Staates ist.
Viele wissen nicht, daß sie einfach für jede geschriebene Ausgangsrechnung den MWSt.-Betrag aufheben müssen und nicht als Einnahme/Ertrag bewerten dürfen. Würdest du in Höhe der berechennten und vereinnahmten Steuer eine (reale) Rückstellung auf einem Konto machen, hättest du nie Schweirigkeiten die USt-Schuld zu begleichen.
da es aber ein sehr hoher Betrag ist und ich
auch erst nächstes Jahr ein Teil oder auch alles
zurückbekommen würde
Wieso? geh zum StB und mach eine Umsatzsteueranmeldung mit den aktuellen VSt und USt-Beträgen und zahle nur die Differenz.
möchte ich mal wissen ob man das nicht
gleich mit allem verrechnen kann???
warum habt ihr eigentlich alle keine Steuerbearter? Dann hättet ihr mehr „grundwissen“ und würdet nicht von „berechtigten“ Forderungen des FA überrascht und ruiniert.