Hallo,
Die vorsteuer aus der Kamera hast du richtig in der Voranmeldung geltend gemacht. Die restlichen Netto-Kosten (also Rechnungsbetrag ohne MwSt) darfst du
in deine Gewinnermittlung als Ausgabe eintragen. Allerdings kommt es auf die Höhe des Betrages an.
Wenn er 410 Euro überschreitet, dann darfst du den
Betrag nicht komplett im Jahr der Anschaffung als
Betriebsausgabe ansetzen, sondern mußt ihn auf die
Nutzungsdauer der Kamera abschreiben.
Viele Grüße, moni