Umsatzsteuer/EÜR, wo kann/darf ich was angeben

Hallo,

Die vorsteuer aus der Kamera hast du richtig in der Voranmeldung geltend gemacht. Die restlichen Netto-Kosten (also Rechnungsbetrag ohne MwSt) darfst du
in deine Gewinnermittlung als Ausgabe eintragen. Allerdings kommt es auf die Höhe des Betrages an.
Wenn er 410 Euro überschreitet, dann darfst du den
Betrag nicht komplett im Jahr der Anschaffung als
Betriebsausgabe ansetzen, sondern mußt ihn auf die
Nutzungsdauer der Kamera abschreiben.

Viele Grüße, moni

Hi Moni…Dankeschön. Hab zwar das nicht mit den 410 Eur exakt gewusst (dachte es wären um die 800) aber genauso habe ich es gemacht…

Viele Grüsse und VIELEN DANK :smile:

tom