Umsatzsteuer/EÜR, wo kann/darf ich was angeben

Hallo,

ich mache dieses Jahr meine Einkommensteuer selbst plus Umsatzsteuer/EÜR. (habe Nebengewerbe im Fotobereich)

Nun weiss ich nicht exakt was ich alles in die EÜR als Ausgaben zusätzlich angeben könnte. Die Vorsteuer aus der Umsatzsteuer ist klar.
Aber Zum Beispiel: Ich habe mir eine Kamera gekauft und diese MwST in der Umsatzsteuer bzw Umsatzsteuervoranmeldung mit der Umsatzsteuer meiner Einnahmen bereits gegengerechnet.
Darf ich diese Kamera nun in der EÜR angeben als Anschaffungen bzw Ausgaben? Darf ich dann auch den Anschaffungspreis (ohne der MWst der Kamera die ich ja schon in der Vorsteuer angesetzt habe) angeben?

Ich bitte um objektive Antworten und keine Bemerkungen dass ich mir zum Beispiel nen Steuerberater suchen soll oder „googeln“ kann.

danke

tom

Hallo,

sorry, aber ohne fachlichen Rat, zumindest aber ein entsprechendes Buchführungsprogramm geht hier gar nichts.
Denn bei der hinreichenden Beantwortung Ihrer Frage handelt es sich schon um eine Steuerberatung, und das darf auf diesem Wege nicht efolgen
Gruß
Dieter

Sorry…?! Ein simple Frage die nur DAS PRINZIP beschreiben soll…was sicherlich kein grosses Wissen erfordert…

passt schon…danke ciao

IM PRINZP IST DAS EINFACH.

Ausgangsrechnungen haben die Mehrwersteuer
und Eingangrechnungen haben die Mehrwertsteuer als
Vorsteuer. Zwischen den beiden ergibt sich die
Zahllast, die im Normalfall an das FA zu zahlen ist.

Beispiel von 2 Geschäftsvorgängen;

Du verkaufst etwas von 1oo Netto. Die Mehrwertsteuer
hierauf berechnest du mit 19 Euro = 19 %.

Du kaufst etwas für 50 uro und erhälst eine Rechnung
über Netto von 50 uro plus MWST ist die Vorsteuer
von 59,59 Euro. Die Zahllast ist 9,50 Euro die dann
an das FA zu zahlen sind.

ok ßßß

gRUSS hELMUT

ich mache dieses Jahr meine Einkommensteuer selbst plus
Umsatzsteuer/EÜR. (habe Nebengewerbe im Fotobereich)

Nun weiss ich nicht exakt was ich alles in die EÜR als
Ausgaben zusätzlich angeben könnte. Die Vorsteuer aus der
Umsatzsteuer ist klar.

Aber Zum Beispiel: Ich habe mir eine Kamera gekauft und diese
MwST in der Umsatzsteuer bzw Umsatzsteuervoranmeldung mit der
Umsatzsteuer meiner Einnahmen bereits gegengerechnet.

Darf ich diese Kamera nun in der EÜR angeben als
Anschaffungen bzw Ausgaben? Darf ich dann auch den
Anschaffungspreis (ohne der MWst der Kamera die ich ja schon
in der Vorsteuer angesetzt habe) angeben?

Ich bitte um objektive Antworten und keine Bemerkungen dass
ich mir zum Beispiel nen Steuerberater suchen soll oder
„googeln“ kann.

danke

tom

Hallo,
bei dieseer Problematik gibt es keine simple Antwort.

Gruß
Dieter

Hallo, googel oder Steuerberater eine gute Idee,
Aber wer-weis-was ist super, braucht weniger Zeit und tu uns allen gut.

Also am besten Du nimmst Dir mal eine Anlage EÜR und siehst sie Dir in Ruhe an.
Einnahmen (also Geldeingänge), Ausgaben.
Die Kammera ist eine Ausgabe, bei über 410€ bis 800€ Anschaffungskosten sofort abschreibbar, ansonsten über die Nutzungsdauer abschreiben. Afa Tabelle kann man googeln.

Wenn noch weiter Fragen sind. Melde Dich.

Vielen dank :smile:

Dankeschön…

Hallo TomTheTiger

  • Kamera: hier gibt es eine Anlage „Anlagevermögen“ zur Anlage EÜR. Je nachdem wie teuer die Camera war kannst du diese bis 150,- EUR als Sofort GWG eintragen, bis 1000,- EUR als Pool GWG, das egal wie lange du diese behältst über 5 Jahre abschreibst. Preise verstehen sich netto. Alles das mehr wie 1000,00 EUR Wert ist, muss nach Afa-Liste abgeschrieben werden. Afa immer (Netto-Wert).
    (habe Nebengewerbe im Fotobereich)

Wenn du noch Fragen hast, nochmal melden.

Ich kann die größe deines Einkommens nicht sagen, somit auch wg. Steuerberater keine Aussage machen. Finden kann man z.B. in der Steuerberaterkammer (stbk-muc.de) und dann unter Steuerberater nachsehen, aber da steht nichts über die Qualität. Bei Kleinstgewerben ist auch manchmal der preiswerte Lohnsteuerhileverein günstig.

Viel Erfolg

Hallo Tom (keine öffentliche Nachricht),

wenn Du in München wohnst, der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ist sehr gut, habe bewusst vor kurzem zu ihm gewechselt, weil human, günstig und die Kollegen nett und natürlich kompetent.

Dann kannst du dich fürs kommende Jahr nochmal bei mir melden.

Ansonsten stehen meine Tips gerne zur Verfügung.

Gruß Evelyn

Hallo Tom,

es tut mir leid, aber hinsichtlich der Umsatzsteuer bin ich überfordert. Ich kann Dir nur einen einzigen Tip geben: Du kannst im Grunde alles dort angeben. Das Finanzamt streicht von selbst. Besser zuviel angeben, als zu wenig. Ich weiss nicht, ob Dir das hilft, wünsche Dir aber viel erfolg.

Alles Gute für Dich und Deine Lieben

Wilhelm

Dankeschön…

ES IST DOCH IM PRINZIP EINFACH.

ALLES MUSS MIT BELEGEN BELEGBAR SEIN.
WAS GEKAUFT WIRD HAT DIE VOÄRSTEUER. WAS SELBST BERECHNET WIRD HAT DIE MEWSTEUER.
DIE DIFFERENZ IST DIE ZAHLLAST. I’M NO’RMALFALL I’MMER
ANS FA ZU ZAHLEN.

ICH KANN LEIDER KEIN WEITERES PROBLEM ERKENNEN.

GRUSS HELMUT

alles klar…das wollte ich wissen

danke!!!

dankeschön

okay danke

Hallo TomTheTiger,
es ist nicht so einfach. Die Voraussetzung ist erst
einmal eine Anmeldung zum Gewerbe bei Stadt oder Gemeinde.
Die Gebühr ist selbstverständlich auch absetzbar. Als nächstes sind die Umsätze bis 17.500 € nicht Umsatz-
steuerpflichtig, d.h. bis zu dieser Summe muß keine
Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Die Rechnungs-
summe incl. MWST ist Brutto gleich Netto, d.h. die
Rechnungssumme ist gleich Einnahme oder Ausgabe.
Als nächstes besteht Buchführungspflicht, diese be-
schränkt sich bis 25.000 € Gewinn auf die Einnahme/
Überschußrechnung. Der Gewinn oder Verlust wird über
das Formular G in der Einkommensteuererklärung angege-
ben.
Die Praxis, gegen die Einnahmen werden alle Kosten ab-
gesetzt, d.h. alle Kosten die Relevant sind zur Er-
ziehlung von Einnahmen und Führung des Gewerbes können
abgesetzt werden. Sibstverständlich auch die Kamera.
Sollte sie aber über 1.000 € gekostet haben, muß sie
über die Afa abgeschrieben werden. Zu den Kosten gehören weiter: Büromaterial, Porto, Versicherungen,
Telefon, Internetgebühren, Fahrtkosten, Verwaltungskosten, Arbeitszimmer usw.
Zur Abwicklung bzw. zur Erstellung der Steuererklärung
würde ich mir an Deiner Stelle das WISO-Stuer-Sparbuch
2011 kaufen. Das Programm kann auch abgesetzt werden
und es beinhaltet sehr verständlich die Einnahme/Über-
schußrechnung.
Solltest Du weitere Fragen haben, dann melde Dich.
Grüße tilgba

Hallo, die Vorsteuer der Kamera wird zu 100 % abgezogen und die Kamara netto über ca. 10 Jahre verteilt. Es sprengt aber auch den Rahmen um dir hier alles zu erklären. lass dir doch die erste Erklärung von einen fertig machen.
gruß MB

Hallo tom

  1. Anlage EÜR nur notwendig, wenn Einnahmen über 17.500
  2. Aus Umsatzsteuer gibt es keine Vorsteuer. Vorsteuer ist das, was auf den Nettowert bei Einkauf gezahlt wird. Nichts anderes als Umsatzsteuer, nur ein anderer Begriff.
  3. Werden Rechnungen mit Umsatzsteuer gestellt? Nur dann Abzug der VoSt möglich, es müssen aber auch für jeden Monat Voranmeldungen abgegeben werden, egal ob Umsätze oder nicht.
  4. Dabei nicht vergessen, dass auch am Ende des Jahres eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben werden muss.
  5. Von welchem Jahr sprechen wir hier? Wann wurde Kamera angeschafft? Je nach Anschaffungszeitpunkt und Wert der Kamera ist sie (netto!) als GWG, als Sammelposten oder über die AfA zu berücksichtigen
  6. Anlage EÜR gibt vor, was wo eingetragen werden kann. (Abschreibungen für 2010 z.B Zeile 26 – 35)
  7. Alle Kosten/Aufwendungen für den Betrieb sind Betriebsausgeben und somit abziehbar im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
  8. Googeln alleine hilft auch nicht weiter, dann wäre ja ein ganzer Wirtschaftszweig arbeitslos :wink:.
  9. Auf Grund der Komplexität der Materie, dem zu verlierenden Geld und evtl Ärger mit dem Finanzamt würde ich doch einen Fachmann empfehlen.

Gruß
hjs

Hallo, vielen Dank… Dann hab ich alles richtig gemacht.

Thank you an alle die mir geholfen haben

Tom

Hallo,

ich denke schon. Das sind ja Aufwandkosten, kommt allerdings drauf an wass diese kostet, wenn unter 400,00 Euro, dann läuft das direkt in die Kosten. Sonst wohl mit AFA.

Kannst dann gegen rechnen mit deinen Gewinnen.

LG
Short-Snake