Umsatzsteuer falsch eingetragen

Hi.
Ich hab Bockmist gebaut.
Habe das Umsatzsteuerformular fuer meinen Verein ausgefuellt und jetzt gemerkt dass ich im 3. Quartal zu wenig Einnahmen eingetragen habe. Wie mache ich das jetzt am besten? Einfach anrufen und sagen dass ich nen fehler gemacht habe oder einfach bei der Jahressteuererklaerung das berichtigen? Bekomme ich deswegen jetzt eine Strafe ? help

Hallo,
vornweg, ich bin KEIN Experte, nur selbst Steuerzahler, :wink:

Bekomme ich deswegen jetzt eine Strafe ? help

Nö. Nur das Jahresergebnis zählt. Die Steuer ist ohnehin ne Jahressteuer. Anrufen schadet aber nicht. Mich ruft sogar mein zuständiger Beanmter jedes Jahr an und erzählt mir, was ich alles vergessen habe einzutragen, damit ich weiß, was er nachgetragen hat. :wink: Das geht so, seit ich mal etaws nicht wußte, was jeder wissen sollte und einfach angerufen habe um zu fragen. … (hoffentlich geht der nicht vor mir in Rente. :wink:)

Das Jahr ist erst jetzt um! Wenn Du jetzt korrekte Angaben machst, ohne daß Dich jemand drängt, wirft Dir niemand Steuerhiterziehung vor. Mach Dir keine Sorgen und mach beides. Korrekte Angaben und anrufen. Niemand kann und wird Dir bösen Willen vorwerfen.

Noch etwas zu Deiner Beruhigung.

Der Schuldner ist die juristische Persion ‚Verein‘! Wenn jemand Ärger bekommen sollte, (was sehr sehr unwahrscheinlich ist) dann der Verein, nicht Du. Schlimmstenfalls enthebt Dich der Verein dann Deines Amtes, sofern Du nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet hast, was Du ja nicht hast.

Deine Sorgen sind also völlig unbegründet.

Wären in Deutschland alle so an der Steuerehrlichkeit interessiert wie Du, hätten wir kein Finanzproblem und wohl auch keine Arbeitslosen. :wink:

cu Rainer

hi,

ich hatte gestern nacht noch überlegt, ob ich dir etwa das gleiche auch schreiben soll, habs dann aber gelassen, weil ich es nicht sicher weiß.

aber vom gefühl her:
nimms einfach mit ins 4. quartal.

lg, pit

Vielen herzlichen Dank.
Mir ist echt ein Stein vom herzen gefallen.

ich wuensche euch ein schoenes Wochenende

Tommy

korrekte vorgehensweise!
hi tommy,

die praktischen beiträge mal bei seite gelegt die korrekte verfahrensweise:

  1. die umsatzsteuervoranmeldung steht eine steuerfestsetzung unter vorbehalt der nachprüfung (§ 164 AO) gleich

  2. eine änderung zugunsten / zuungunsten ist jederzeit möglich

  3. das formular UStVA sieht für einen änderungsantrag des steuerpflichtigen eine ganz einfach verfahrensweise vor:

a) du füllst die voranmeldung für das III. quartal NOCHMALS AUS
b) in zeile 15 der ustva (berichtigte anmeldung) machst du eine „1“ rein
c) du zahlst die differenz einfach nach
d) das ist solange möglich bis die jahressteuererklärung noch nicht eingereicht wurde (also jetzt ist noch zeit!)

folgerung: das ist korrekt, eine hohe nachzahlung mit der jahressteuererklärung wird vermieden, alle anderen vorschläge sind praktisch umsetzbar, aber unkorrekt und können ärger nach sich ziehen!

mfg vom

showbee

Hallo!

Bekomme ich deswegen jetzt eine Strafe?
Nö. Nur das Jahresergebnis zählt. Die Steuer ist ohnehin ne Jahressteuer.

Hierzu sollte noch etwas gesagt werden:

Die USt für III/2003 war am 10.10.2003 fällig, die Jahresumsatzsteuer 2003 wird aber erst einen Monat nach Einreichung der Steererklärung fällig.
Wer also die falsche Umsatzsteuervoranmeldung wissentlich nicht berichtigt, erschleicht sich einen steuerlichen Kredit. Auch solche vermeintlichen Kleinigkeiten sind per Definition schon Steuerhinterziehung. (Was praktisch daraus gemacht wird, ist eine andere Sache.)
Dagegen führt die notwendige Berichtigung der falschen Voranmeldung zu einer zutreffenden Steuerfestsetzung durch Voranmeldung. Eine Strafe ist in diesem Fall ausgeschlossen, weil selbst bei bewusst falscher ursprünglicher UStVA die Berichtigung eine strafbefreiende Selbstanzeige darstellen würde.

Ciao!
Nemo