Umsatzsteuer Frage ? wichtig !

Hallo zusammen,

wenn ich als Kleinunternehmer (befreit von Umsatzsteuer) zB. einen PC zusammenbaue, die Teile ganz normal als Enverbraucher mit Mwst. einkaufe und diesen Preis dann 1:1 weitergebe oder auch einen kleinen Gewinn draufschlage und keine Umsatzsteuer sprich Mwst ausweise, ist das in Ordnung ?
Geht es dabei nur um die Verdienstgrenzen von 17500 bzw. 50000€?

Auf der Rechnung würde dann Material plus meine Denstleistung beides natürlich ohne Mwst draufstehen.
Das müßte doch legal sein ?

Danke Euch
es grüßt
Christine

Hay!
Also so viel ich weiss:
Du kannst das Material ja einkaufen. DAs Interessante ist nur, wie du es verkaufst. Du kannst deinen Kunden also KEINE Mehrwertsteuer berechnen, da du keine abführst. Du kannst natürlich auch keine bezahlte Mehrwertsteuer (ich sage jetzt einfach mal Mehrwertsteuer obwohl es einmal Umsatzsteuer ist, aber letztendlich isses dasselbe) geltend machen. Wenn du also den gleichen Preis nimmst wie für den Nettopreis plus Mehrwertsteuer den Du bezahlt hast, dann ist das für Privatkunden vielleicht egal, wenn sie dadurch etwas sparen können. Bei Firmenkunden ist das natürlich anders. Ob du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen kannst oder nicht, das hängt vom Umsatz ab, jepp. Bedenke aber, dass du dann den Materialeinkauf auch wie jeder andere machst. Du zahlst den vollen Preis inklusive Mehrwertsteuer und bekommst davon nichts zurück…

greets… Bastian

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Hallo zusammen,

wenn ich als Kleinunternehmer (befreit von Umsatzsteuer) zB.
einen PC zusammenbaue, die Teile ganz normal als Enverbraucher
mit Mwst. einkaufe und diesen Preis dann 1:1 weitergebe oder
auch einen kleinen Gewinn draufschlage und keine Umsatzsteuer
sprich Mwst ausweise, ist das in Ordnung ?

Das ist so in Ordnung, wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.
Diese kannst Du aber nur in Anspruch nehmen wenn Du untige Umsatzgrenzen nicht überschreitest.
Im Vorjahr 17.500 € und im lfd. Jahr voraussichtlich nicht 50.000 € oder im Jahr der Geschäftseröffnung (dann gibt es kein Vorjahr) voraussichtlich nicht 17.500 €.

Umsatz ist die Summe deiner Einnahmen ohne gegenrechnen der Ausgaben wie Waren-/Materialeinkauf oder anderer Kosten.

Geht es dabei nur um die Verdienstgrenzen von 17500 bzw.
50000€?

Auf der Rechnung würde dann Material plus meine Denstleistung
beides natürlich ohne Mwst draufstehen.
Das müßte doch legal sein ?

UStlich korrekt! Legal? :smile:

Grüße
Chris

Geht es dabei nur um die Verdienstgrenzen von 17500 bzw.
50000€?

Hier geht es um Umsatz, also um die Summe Deiner Einnahmen.
Die o. g. Grenze bezieht sich nicht auf den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben)

Auf der Rechnung würde dann Material plus meine Denstleistung
beides natürlich ohne Mwst draufstehen.
Das müßte doch legal sein ?

Du musst mehr einnehmen, als Du für Material und Deine Arbeitszeit aufwendest. Sonst verschenkst Du Geld.
Also Bruttopreis nehmen und vertretbaren Aufschlag drauf (schließlich liest Du Kataloge, fährst dafür in der Gegend rum und legst das Geld vor) und Geld für die Arbeit(szeit).

Deine Rechnungen sollten noch den Vermerk „umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG“ o. ä. enthalten, weil Mehrwertsteuerfreiheit begründet werden muss unddam it Kunden, die MwSt. auf einer Rechnung erwarten beruhigt sind.

mehr dazu: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm